Zivile Drohnen in Deutschland Das Auge am Firmament

Erstveröffentlicht: 
30.12.2011

Bisher waren Polizeidrohnen nur beim Castor im Testeinsatz. Mit dem neuen Luftverkehrsgesetz könnte ein regulärer Einsatz von Drohnen bevorstehen.

 

FREIBURG/BERLIN taz | "Überwachungsdrohnen am deutschen Himmel wären ein rechtsstaatlicher Albtraum", warnt Wolfgang Neskovic, Rechtsexperte der Linken im Bundestag. Er protestiert gegen die geplante Aufwertung "unbemannter Luftfahrtsysteme" im Luftverkehrsrecht.

 

Anlass der Empörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung von Anfang Dezember. Damit sollen mehrere Bestimmungen im Luftverkehrsgesetz geändert werden - vor allem bei der Festlegung von Flughafengebühren. Nur zwei Paragrafen beschäftigen sich mit unbemannten Luftfahrtsystemen und führen sie als eigenständige Kategorie von Luftfahrzeugen ein - was die Voraussetzung weiterer Regelungen ist. So kann zum Beispiel der Verkehrsminister später per Verordnung die Zulassung bestimmter Drohnentypen regeln.

 

Für Aufsehen sorgte der Einsatz einer Polizeidrohne beim Castortransport 2010. Damals flog ein Flugkörper mit Propellern und einer Kamera über den Demonstranten. Angeblich habe es sich nur um einen Testeinsatz gehandelt, sagte das Innenministerium in Hannover. Es seien keine Demonstranten fotografiert worden, man habe mit der Drohne nur aus sechs bis 25 Metern Höhe kontrolliert, ob die Absperrungen der Polizei dicht sind. Laut FAZ wurden Drohnen inzwischen auch bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen angeschafft.

 

Spezielle Regelungen erforderlich

 

Rechtlich gesehen gilt der Einsatz von Drohnen mit Kameras als Videoüberwachung. Diese ist heute schon zur Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr und zur Beobachtung von Demonstrationen unter unterschiedlichen Bedingungen erlaubt. Würde der Drohneneinsatz üblich, würden speziellere Regelungen erforderlich, vor allem zum Schutz von Unbeteiligten. Diese müssten dann in die Strafprozessordnung sowie die Polizei- und Versammlungsgesetze von Bund und Ländern eingefügt werden - nicht ins Luftverkehrsgesetz.

 

Als der Bundestag den aktuellen Gesetzentwurf vor Weihnachten behandelte, war deshalb auch nicht von Drohnen und Überwachung die Rede. Nur Daniela Ludwig (CSU) verwies auf ein offenbar wachsendes Interesse der Industrie: Dahinter stecke "ein nicht zu unterschätzender Markt, der in Deutschland, dem Erfinderland, auch Unterstützung von politischer Seite erwarten kann".

 

Wie viel staatliche Unterstützung der Entwicklung ziviler Drohnen zuteil wird, geht aus dem Bericht "Unbemannte Systeme" des Bundestagsbüros für Technikfolgenabschätzung vom Oktober hervor.

 

Laut Bericht fördert das Forschungsministerium mit insgesamt 5,9 Millionen Euro etwa die Projekte Airshield und Sogro zum Einsatz von Drohnen im Katastrophenfall. Airshield, entwickelt unter anderem von den Unis Dortmund, Siegen und Paderborn, der TU Berlin sowie dem Siegener Unternehmen Microdrones, soll Giftgaswolken erfassen. Sogro unter der Beteiligung des Deutschen Roten Kreuzes, Siemens und diverser Universitäten soll bei Massenunglücken die Übersicht liefern.