Die Stadt Offenburg hat es zu Recht abgelehnt, der NPD für ihren Bundesparteitag eine Halle zur Verfügung zu stellen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Donnerstagvormittag die
Entscheidung in Sachen NPD-Bundesparteitag bekannt gegeben. Die NPD
wollte vor dem VGH das Recht erstreiten, die Abtsberghalle im
Offenburger Stadtteil Zell-Weierbach für die Veranstaltung am 12. und
13. November mieten zu dürfen. Doch das Gericht entschied gegen die
Partei.
In ihrer Beschwerde berief sich die NPD auf den Anspruch der
Gleichbehandlung. Ihre Begründung: Die Abtsberghalle sei in der
Vergangenheit bereits an andere Parteien vermietet worden.
Doch der VGH wies das zurück. Die NPD könne nicht verlangen, dass ihr
die Halle für die Durchführung des Bundesparteitages überlassen werde.
Der Grundsatz der Chancengleichheit verpflichte zwar Kommunen,
politische Parteien gleich zu behandeln, wenn sie ihnen ihre kommunalen
Einrichtungen zur Verfügung stellten. Daraus ergebe sich aber kein
Anspruch der NPD auf die Räumlichkeit. Zudem spreche die bisherige
Vergabepraxis der Stadt dafür, dass die Halle vorrangig privaten
Gesellschaften, Vereinen oder auch Unternehmen für Tagungen,
Hauptversammlungen und Betriebsausflügen zur Verfügung gestellt werde.
Wie das Gericht ausführte, fanden in der Halle in den vergangenen sechs
Jahren zwei Veranstaltungen mit politischem Bezug statt. Die waren aber
dem VGH zufolge nicht mit einem Bundesparteitag vergleichbar und
widersprachen auch nicht der Widmung der Halle. Zwar habe am 14. Oktober
2011 eine Abendveranstaltung der SPD mit Essen und Unterhaltung
anlässlich des Parteitages stattgefunden – doch der eigentliche
Parteitag wurde in der Oberrheinhalle in Offenburg abgehalten. Auch die
Wahlkampfveranstaltung der CDU im September 2005, bei der Friedrich Merz
eine Rede hielt, sei mit dem geplanten Bundesparteitag der NPD nicht
vergleichbar. Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 2966/11).
Eine Sache ließ der VGH allerdings offen: Ob die Vorgeschichte bei der
Vergabe die Ablehnung Offenburgs hätte rechtfertigen können. Denn im
September wurde bei der Stadt nämlich zunächst von privater Seite
angefragt, die Halle für den 12. und 13. November zu mieten. Danach
sollte dort eine Informationsveranstaltung zum Thema "sexueller
Kindesmissbrauch" stattfinden. Die Stadt schickte daraufhin einen
Benutzungsvertrag, woraufhin sich die NPD meldete und mitteilte, dass
die Privatperson von ihrem Vorhaben zurücktrete und stattdessen an dem
Termin der Bundesparteitag der NPD stattfinden solle.
Das lehnte die Stadt am 29. September ab und verwies darauf, dass dort
ursprünglich ein Treffen der Ortsverwaltung zum Volkstrauertag geplant
gewesen sei. Das habe man aber zugunsten der brisanten Veranstaltung
rund um das Thema Missbrauch hinten angestellt.
Daraufhin hatte die NPD beim Verwaltungsgericht Freiburg einen Eilantrag
auf Freigabe der Halle gestellt – der wurde jedoch abgelehnt. Das
Gericht begründete das damit, dass die Halle immer nur ausnahmsweise für
politische Veranstaltungen genutzt worden sei. Die NPD könne sich
deswegen nicht auf die im Parteiengesetz verbürgte Gleichstellung
berufen, so die Richter in Freiburg.