PM zum ersten Verhandlungstag im "Boehringer 2.0-Prozess"

Boehringer-Prozess 2.0

Stellungnahme zum 1. Verhandlungstag des sogenannten „Boehringer 2.0“-Prozesses

Heute kam es während der Verhandlung am Landgericht Hannover gegen Andre, einen Tierausbeutungsgegner, der sich am Widerstand gegen das von Boehringer-Ingelheim geplante Tierversuchslabor in Hannover-Kirchrode beteiligt hatte und sich im Zuge dessen nun wegen angeblichem Hausfriedensbruchs verantworten muss, zu diversen Zwischenfällen.

 

Zu Beginn des Prozesses versuchte der Angeklagte im Rahmen seiner prozessualen Rechte einen Ablehnungsantrag gegen den vorsitzenden Richter Süßenbach zu stellen. Süßenbach saß bereits beim ersten Prozess gegen die Boehringer-Gegner_innen im Sommer 2010 auf dem Richterstuhl und hatte mit dem derzeitigen Angeklagten dabei immer wieder die Konfrontation gesucht bzw. war mit diesem in Konflikt geraten.

 

Andre wies auf die dadurch resultierende Voreingenommenheit des Richters gegen ihn hin und wurde daraufhin sofort von diesem unterbrochen. Der Angeklagte ging nicht gleich auf diese offensichtliche Unterbindung seines Antragsrechtes ein, woraufhin Süßenbach unverzüglich eine Ordnungshaft "bis zum Ende des ausgehenden Verhandlungstages" gegen diesen verhängte.

 

„Ich wurde von mehreren Justizwachtmeister_innen aus dem Raum gezerrt, im Nebenraum dann auf den Boden geworfen und es wurden mir Handschellen angelegt“, so Andre.

 

Zu diesem Zeitpunkt fürchtete Andre eine Fortführung des Prozesses bzw. auch ein eventuelles Urteil in seiner Abwesenheit, was ihn nach eigener Aussage zusätzlich zu seiner Rolle als erstmaliger Angeklagter ohne Verteidigung, der „der repressiven Gewalt eines voreingenommen Richters ausgesetzt ist“, psychisch belastete.

 

Während der Ordnungshaft des Angeklagten äußerte die zahlreich im Gerichtssaal anwesende Öffentlichkeit vielfach ihren Unmut über diese unverhältnismäßigen Maßnahmen. Dies wiederum führte zu diversen teils gewaltsam durchgesetzten Verweisungen der Zuschauer_innen aus dem Saal.

 

Kurz darauf brach ein ebenfalls der Verhandlung beiwohnender Justizwachtmeister im Gerichtsaal zusammen, vermutlich aufgrund eines epileptischen Anfalls. Daraufhin wurde die Verhandlung für ca. 1 ½ Stunden unterbrochen. Danach wurde zunächst in Abwesenheit des sich weiter in Ordnungshaft befindlichen Angeklagten verhandelt. Nach Verlesung der Anklageschrift wurde der Angeklagte jedoch wieder zur Verhandlung zugelassen und konnte nun die für den Beginn des Prozesstages geplanten Anträge stellen. Es kam zu mehreren Beschwerden und weiteren Ablehnungsanträgen, woraufhin der vorsitzende Richter die Verhandlung auf den 23.11. vertagte, da über diese Rechtsmittel nicht durch mehrere Richter_innen entschieden werden muss.

 

„Der Verlauf dieses Prozesses zeigt eindeutig, dass der in den Mauern des Landgerichts eingravierte Spruch, der die Gleichheit des Menschen vor dem Gesetz betont, nur eine Farce darstellt.“, so eine Prozessbeobachterin.

Der Prozess wurde zudem erst kurzfristig vom eigentlich zuständigen Amtsgericht ins Landgericht verlegt. Die unlängst am dortigen Eingang mit Sprühfarbe hinterlassene Botschaft „Seid Sand [im Getriebe]“ scheint jedenfalls in der Praxis des heutigen Prozesstages von Angeklagtem und anwesender Öffentlichkeit eher umgesetzt worden zu sein als die scheinheilige Leitparole des deutschen Rechtssystems und seiner Handlanger, der Klassenjustiz.

 

Boehringer-Besetzung-Verteidigungs-Kollektiv