Gen-Prozess ohne Beweisaufnahme vertagt

Bei der Justiz ist alles doof!

Bei dem Prozess gegen eine Gentechnikkritikerin am Donnerstag, den 29.09.2011 vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) kam es noch nicht zur Beweisaufnahme. Die Verhandlung wurde nach nur drei Stunden vertagt auf den 20. Oktober (Beginn 11:15 Uhr, wieder im Saal 862).

 

Der angeklagten Aktivistin wird vorgeworfen sich als Unterstützerin an einer Transpi-Aktion im Rahmen der Gentechnikaktionstage 2009 beteiligt zu haben. Im Strafbefehl heißt es, sie hätte sich durch ein Ablenkmanöver Zugang zu dem − üblicherweise öffentlich zugänglichen − Gelände des JKI (Julius Kühn Institut) erschlichen, indem sie mit dem Pförtner des staatlichen Institutes geredet hätte. "Selbst wenn sich die Vorgänge wie geschildert zugetragen hätten", resümiert die Angklagte, "läge darin kein Hausfriedensbruch begründet."

 

 

Am Donnerstag Morgen wurde mit Transparenten vor dem Gericht über den Prozess informiert. So wurde sowohl die Kritik an der grünen Gentechnik und den dahinter steheden Seilschaften deulich gemacht, als auch das Justizsystem kritisiert.

 

Trotz Pünktlickeit aller Anwesenden, began der Prozess aufgrund der langwierigen Einlasskontrollen etwa eine Viertelstunde verzögert, also gegen 9:15 Uhr. Auf weitere durch die Kontrollen aufgehaltene Zuhörer_innen wollte das Gericht nicht warten. Auch ihr Recht Anträge stellen zu dürfen musste die Angeklagte durchsetzen − erst danach konnte sie unter anderem beantragen bei der Kontrolle abgenommene zur Verteidigung notwendige Gegenstände wiederzubekommen.

 

Da die Angeklagte mangels Einkommen (auch kein Hartz IV, soziale Gelder, etc.) nicht in der Lage ist eine Fahrkarte zum Prozess zu bezahlen, verlangte Richterin Greiff, sie solle darlegen weshalb es ihr möglich sei Gegenstände wie Schreibwaren, einen Computer und Fachbücher mit zur Verhandlung zu bringen und die Herkunft dieser Dinge darlegen. Die Angeklagte erklärte, sie hätte dem Gericht ihre finazielle Situation bereits dargelegt und an Eides statt versichert. Sie sei nicht bereit weitere Angaben zu machen. Auf die in diesem Zusammenhang aus dem Publikum erfolgte verbale Unterstützung der Angeklagten, drohte das Gericht mit Ordnungsmitteln.

 

 

Fragen zum Tatvorwurf wie auch das Thema der Gentechnik wurden am Donnerstag nur am Rande behandelt, da der Prozess ohne Einstieg in die Beweisaufnahme vertagt wurde. Allerdings wurden einige Unklarkeiten, die bzgl. der in der Strafakte dokumentierten formalen Vorgänge erläutert. Ein Antrag der Angeklagten auf Pflichtverteidigung wurde abgelehnt. Ein weiterer auf Zulassung einer Wahlverteidigerin aus dem Publikum (mehr zum Thema Laienverteidigung siehe hier und hier) soll bis zum nächsten Verhandlungstag entschieden werden.

 

Unterstützer_innen weisen auf die bereits vor dem ersten Verhandlungstag gestartete Solifaxkampagne hin. Faxe an das Gericht und das JKI zu schicken sei weiterhin sehr wichtig, so einer von ihnen.