VERFASSUNGSSCHUTZ IN AKTION - Wieviel Geheimdienst verträgt die Demokratie?

Dr. ROLF G Ö S S N E R
Rechtsanwalt und Publizist, Bremen, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte,  Stv. Richter am Bremischen Verfassungsgericht, Parlamentarischer Berater und Geheimdienstkritiker -  und von 1970 bis 2008 vom Verfassungsschutz beobachtet

 

Ort: Universität Freiburg, Platz der Universität 3, Kollegiengebäude I, Raum 1098
Zeit: Donnerstag, 09.06.2011, 20.00 Uhr s.t.
mit anschließender Diskussion.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte Sie auf den Vortrag von Dr. Rolf Gössner in der Reihe Tacheles hinweisen. Ein Stück Rechts- und Demokratie-Geschichte unseres Landes, das noch nicht fertig geschrieben ist. Es würde uns freuen, wenn Sie kommen könnten, und auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis auf die Veranstaltung hinweisen könnten. Bitte beachten Sie die Anlagen mit weiteren Informationen.

 

Mit freundlichem Gruß Dr. Udo Kauß

Humanistische Union Freiburg

 

 

Es begann im Jahre 1970. Der Freiburger Jura-Student im ersten Semester Rolf Gössner wird zum Pressereferenten des AStA gewählt. Ab da ist der Verfassungsschutz dabei: fast vier Jahrzehnte lang, in denen das Bundesamt für Verfassungsschutz über 2000 Seiten Informationen über Rolf Gössner sammelt und auswertet. Erst als Rolf Gössner Klage beim Verwaltungsgericht erhebt, stellt der Verfassungsschutz seine Dauerbeobachtung ein. Mit Urteil vom 03. Februar 2011 hat das Verwaltungsgericht Köln die 38 Jahre währende Beobachtung und Speicherung von Rolf Gössner für rechtswidrig erklärt. Das ist ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte und ihrer Verteidigung gegen geheimdienstliche Beobachtung. Denn das Gericht hat klargestellt, dass auch scharfe Kritik an den Sicherheitsbehörden, an Polizei und Geheimdiensten, wie sie Rolf Gössner in seinen vielfältigen Publikationen und Vortragen profunde geübt hat, zulässig ist und er deshalb nicht zum Extremisten abgestempelt und auch nicht zum Beobachtungsobjekt des Geheimdienstes gemacht werden darf. Der Verfassungsschutz aber hat nichts eingesehen: Er will nun vom Oberverwaltungsgericht Münster die Korrektur des Urteils erreichen und will sich seine alten Feindbilder nicht nehmen lassen, vor allem aber sich nicht von den Gerichten die Deutungshoheit darüber nehmen lassen, was einen Geheimdienst interessieren darf oder nicht. Wieviele andere Bürger und Bürgerinnen werden und wurden in solch rechtswidriger Weise ebenso überwacht? 


Rolf Gössner wird uns seinen Fall, der eigentlich der Fall des Bundesamtes für Verfassungsschutzes ist, darlegen,  ein Licht auf dessen historisch überholte Feindbilder und dessen völlig unzureichendes wissenschaftlich-intellektuelles Werkzeug werfen. 


 Er wird sich auch der Frage widmen, wie mit Geheimdiensten zu verfahren ist, die - mangels Transparenz und Kontrollierbarkeit -  Fremdkörper darstellen in einer demokratischen Gesellschaft.


Wie viel Geheimdienst verträgt die Demokratie, wie viel Geheimdienst verträgt der Rechtsstaat?


Wir freuen uns auf Ihr Kommen.