WIEN: Prozess wegen Bildungsdemo 2009 - Rechtskräftiger Freispruch!

Solidarität hilft siegen

Am 6. April 2011 fand der dritte und letzte Verhandlungstag im Zusammenhang mit der Sachbeschädigung am Polizeianhaltezentrum Hernals und einer verhinderten Festnahme im Verlauf der Demo am Bildungsaktionstag am 5.11.2009 statt.

 

Am ersten Verhandlungstag sagten die drei Polizist_innen, die bei der Demo die verhinderte Festnahme durchführen wollten, aus.
Bericht: http://linksunten.indymedia.org/en/node/31692

Am zweiten Verhandlungstag sagte die Person die mit dem Angeklagten auf der Demo war sowie der LVT Beamte der den Angeklagten "ausgeforscht" haben wollte aus. Aufgrund eines Richter_innenwechsels, verlangte die Verteidigerin, die neuerliche Einvernahme der drei Polizist_innen vom ersten Verhandlungstag.
Bericht: http://linksunten.indymedia.org/en/node/32509

Bericht vom dritten Verhandlungstag

Die erneuten Aussagen der drei Beamt_innen brachten nichts Neues sondern verliefen im Wesentlichen so wie die vorherigen:  Die Drei waren zur Bewachung des Polizeianhaltezentrums Hernals (in dem Schubhäftlinge eingesperrt sind) abgestellt.
Als der Demozug vorbeikam löste sich ein Gruppe vermummter Aktivist_innen aus dem Demozug, bewarf das Gefängnis mit Farbbeuteln und zerstreute sich rasch in der Demo. Die Polizist_innen nahmen die Verfolgung "des Haupttäters" auf, verfolgten diesen durch die Demo und hielten ihn schließlich fest. Daraufhin wurden sie von einer größeren Gruppen von Menschen angegriffen die den Festgenommenen erfolgreich befreiten.
Zwei Beamt_innen sagten, sie konnten keine_n der Angreifer_innen identifizieren, auch weil diese zum größten Teil vermummt waren. Der dritte Beamte sagte, er hätte sich "bei einer Abwehrbewegung" umgedreht und den Angeklagten ziemlich sicher als einen der Angreifer_innen erkannt.

Die Staatsanwältin, dehnte nach den Aussagen der Polizist_innen die Anklage auf §299 StGB, Begünstigung, aus weil durch die Befreiung des Festgenommenen die Verfolgung der Sachbeschädigung verhindert wurde.

Im Schlußplädoyer führte die Staatsanwältin unter anderem aus, dass der Angeklagte "offenbar ein Problem mit der Polizei" habe während die Anwältin des Angeklagten betonte, dass bei den Ermittlungen nicht nach der Strafprozessordnung vorgegangen wurde. So wurden z.B. Ermittlungsschritte nicht vorschriftsgemäß dokumentiert, es gab grobe Mängel und Ungereimtheiten bei der Identifizierung des Angeklagten als vermeintlichen Täter etc. Vor allem sei der Angeklagte zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen was auch ein unabhängiger Zeuge bestätigen konnte während der einzige Belastungszeuge widersprüchliche Angaben machte und den Angeklagten auch nicht zweifelsfrei identifizieren konnte.

Der Richter sprach den Angeklagten von allen Anklagepunkten frei und zwar in erster Linie da der Beamte sich bei der Identifizierung des Anklagten nicht zweifelsfrei sicher war, während der Entlastungszeuge sehr glaubwürdig war.
Die Staatsanwältin äußerte sich nicht zu dem Urteil, so war es nicht unmittelbar rechtskräftig - erst nachdem die Staatsanwältin nach dem Ablauf von drei Tagen keine Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hatte erlangte das Urteil Rechtskraft.

Während dem Prozess war der kleine Verhandlungssaal zur Gänze gefüllt, neben Publikum und solidarischen Prozessbeobachter_innen waren 4 Beamte und eine Beamtin des LVT im Saal anwesend.