Bombenbau: Kein Verfahren gegen Neonazi

Erstveröffentlicht: 
06.04.2011

Freiburg/ Weil am Rhein

 

Die Polizei hat 2009 bei einem 22-jährigen Rechtsradikalen Materialien entdeckt, die sich zum Bombenbau eignen. Wollte der Mann einen Sprengstoffanschlag auf die Antifa Freiburg verüben? Für das Freiburger Landgericht gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht. Es lehnt die Eröffnung eines Hauptsverfahrens ab.

 

Susanna Kurz

 

Das Landgericht Freiburg hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Weiler Neonazi, der sich Material zum Bombenbau besorgt hatte, hinsichtlich des Hauptvorwurfs abgelehnt. Weil er mit dem Bombenbau nicht begonnen hatte und es keine gesicherten Erkenntnisse über Ziel und Zeitpunkt eines möglichen Anschlags gab, sah die Instanz keinen hinreichenden Tatverdacht.

Übrig bleiben aus ihrer Sicht nur Verstöße gegen Waffengesetze, die vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Lörrach verhandelt werden können. Die Staatsanwaltschaft wird die Entscheidung wahrscheinlich anfechten. Der damals 22-jährige Weiler, der als Stützpunktleiter der Jungen Nationaldemokraten in Lörrach bekannt war, war im August 2009 nach einem anonymen Hinweis festgenommen worden.

Die Polizei fand bei ihm 22 Kilogramm Rohmaterial, das er im Internet bestellt hatte und das sich zum Bombenbau eignete. Eine größere Menge derartigen Materials sei bei Neonazis in Deutschland noch nie gefunden worden, teilte die Polizei damals mit. Es gab Hinweise darauf, dass er die linksautonome Szene in Freiburg, namentlich deren Treff KTS, als Anschlagsziel im Blick hatte. Diese Hinweise kamen von der Antifa selbst, die teils genauere Erkenntnisse besaß als die Polizei.

Indes fanden die Ermittler beim Beschuldigten keine konkreten Hinweise auf ein Anschlagsziel. Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat im vergangenen Jahr Anklage wegen "Vorbereitung eines Explosionsverbrechens" erhoben, was vom Gesetz mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bedroht wird.

Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Freiburg ist der Ansicht, dies sei noch nicht ausreichend. Man brauche für eine Verurteilung vielmehr eine nähere Konkretisierung hinsichtlich Ziel und Zeitpunkt des geplanten Anschlags. "Dieses Problem haben wir auch gesehen, aber tatsächlich handelt es sich hier um rechtlich sehr schwierige Fragen", sagt Oberstaatsanwalt Inhofer.

Der Lörracher Rechtsanwalt Frank Berlanda, der den Beschuldigten verteidigt, hatte indessen schon früh die Ansicht vertreten, die Fakten reichen für eine Anklageerhebung nicht aus. Zugelassen hat das Landgericht die Anklage in den weiteren Punkten und sie an ein Schöffengericht des Lörracher Amtsgerichts verwiesen. Hier geht es um Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Bei der Durchsuchung fand die Polizei bei dem Beschuldigten ein Schweizer Sturmgewehr - eine Kriegswaffe - sowie Munition und Messer, die unter das Waffengesetz fallen. Die Staatsanwaltschaft Lörrach ist indessen dabei, die Entscheidung des Landgerichts, die ausführlich begründet wurde, zu prüfen und will sie voraussichtlich anfechten. "Wir möchten in der Sache eine Entscheidung des Oberlandesgerichts herbeiführen", kündigt Inhofer an.