Tag der Politischen Gefangenen - Aktionen in ganz Baden Württemberg

Stammheim

Anlässlich des Tages der Politischen Gefangenen kam es am Freitag, den 18. März in ganz Baden-Württemberg zu gemeinsam koordinierten Aktionen. In Heidelberg, Konstanz, Mannheim, Ravensburg, Rottweil, Schwäbisch Hall, Heidenheim, Stuttgart-Stammheim und Villingen-Schwenningen gingen AktivistInnen mit Transparenten vor die Knäste, riefen Parolen und rundeten die Aktionen mit Böllern und Feuerwerk ab. In Karlsruhe wurden in der Innenstadt zahlreiche thematische Transparente, insbesondere in der Nähe des Bundesgerichtshofes, aufgehängt. In Mannheim wurde zudem die Knastmauer der JVA mit „Freiheit für die kurdischen Jugendlichen - Antifa bleibt legitim“ besprüht.

 

Die Auswahl der Knäste hing mit der Repressionswelle im Sommer letzten Jahres gegen kurdische Jugendliche aus Stuttgart und der Region zusammen, die insgesamt in mehr als zehn Städten verteilt in Knästen sitzen. Wir wollten der Zersplitterung und Isolierung der Jugendlichen, die voneinander getrennt in Haft sitzen, mit diesen Aktionen etwas entgegensetzen und deutlich machen, dass ihnen unsere Solidarität gilt!

 

Knastspaziergänge und die Solidaritätsarbeit für politische Gefangene sollten ein wichtiger Bestandteil von linker Politik sein. Repression, Schikanen, Bewährungs- und Haftstrafen zielen darauf ab, politisch aktive Linke zu kriminalisieren und deren Umfeld einzuschüchtern. Diesen Versuchen gilt es unsere Solidarität entgegen zu setzen, die Leute nicht alleine zu lassen, sondern deutlich zu machen, dass der Kampf drinnen und draußen zusammengehört!

 

Die Verfolgung und Kriminalisierung politisch aktiver KurdInnen in der BRD geht schon lange zurück, und gehört zum Alltag vieler linker KurdInnen. Die Spitze des Eisberges in jüngster Zeit und mit regionalem Bezug stellt dabei die Inhaftierung der 18 kurdischen Jugendlichen dar. Ihnen wird vorgeworfen, eine türkische Kneipe Namens „Barfly“, welche häufig von türkischen Faschisten besucht wird, angegriffen zu haben und dabei vier Faschisten verletzt zu haben. Der Vorwurf der Anklage lautete unter anderem auf "versuchten Mord". Gegen einen der Angeklagten sollte sogar der §129 angewandt werden, was jedoch im Laufe des Verfahrens eingestellt wurde.

Die Repressionbehörden nutzten den Vorfall aus, um über Monate hinweg Telefongespräche abzuhören, Leute zu bespitzeln, rund 40 Razzien bei kurdischen Familien durchzuführen und mit zum Teil schwer bewaffneten Sondereinsatzkommandos Jugendliche festzunehmen. 

Das rigorose Vorgehen gegen die Kurden in diesem, aber auch anderen Prozessen, wurde als Anlass genommen, um am 18. März großflächig in Baden-Württemberg vor die Knäste zu gehen und unsere Solidarität den Gefangenen zu zeigen. Die Reaktionen der Gefangenen waren nicht zu überhören, sie stimmten in die Parolen ein und in manchen Städten gelang es sogar direkt mit den kurdischen Jugendlichen zu kommunizieren. Lasst uns daran anknüpfen und die Gefangenen öfters besuchen!

Freiheit für alle politischen Gefangen!
Für Solidarität und Klassenkampf - Kampf der Klassenjustiz!

Neben den gemeinsam koordinierten Aktionen in mehreren Städten fand in Stuttgart auch eine von verschiedenen anderen Gruppen organisierte Mobilisierung zum 18. März statt.

 

Hier noch ein paar aktuelle Infos zum Stand der Prozesse:

Die Beschuldigten unter 21 Jahren und die über 21-Jährigen wurden im Landgericht Stuttgart getrennt verhandelt. Am Donnerstag, den 17. März endete der Prozess gegen die über 21-Jährigen -  welche Angaben zur Tat gemacht hatten - mit einer Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.

Die Staatsanwaltschaft gab bereits bekannt, sie werde in Revision gehen. Sie gibt sich trotz dieser, dem Sachverhalt nicht entsprechenden hohen Verurteilung, nicht zufrieden, sondern beharrt nach wie vor auf ihrer Forderung von über 4 Jahren Haft.

Obwohl der Prozess bereits von versuchtem Mord auf schweren Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung herunter gestuft wurde, sind sieben der neun Jugendlichen immer noch in Haft. Auf die Forderung zweier Anwälte, die Haftbefehle aufzuheben oder mithilfe anderer Auflagen (wie z.B. Meldepflicht) außer Kraft zu setzen, wurde Fluchtgefahr als einziges Argument benannt, um die Entscheidung vorerst zu vertagen. Am kommenden Montag, den 28. März wird darüber verhandelt.

Besucht die Prozesse und solidarisiert euch mit den Angeklagten!
Die kommenden Prozesse finden jeweils montags und mittwochs im Landgericht Stuttgart statt