Game Over für Nazis – Vortrag Rechte Musik

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Im vergangenen Jahr wurde der Kreisverband Worms der NPD gegründet. Kurze Zeit später ereignete sich ein Brandanschlag auf die Synagoge in Worms. Diese zwei Anlässe hat ein überparteiliches Jugendbündnis mit Unterstützung von Kirchen, Gewerkschaften, Stiftungen und politischen Jugendverbänden zum Anlass genommen, eine Veranstaltungsreihe gegen Rechts zu machen.

 

Am Donnerstag, den 7. April veranstalten wir um 19 Uhr für Euch einen Vortrag über Rechte Musik im Kanal 70 (Hochheimer Straße 4a, Worms):

 

„Zwischen Störkraft und den Onkelz?“ – Rechte Musik in Deutschland

 

Dass rechte Gruppierungen Musik als Mittel zur Rekrutierung Jugendlicher offenbar als unbedingt notwendig verstehen, lässt sich sowohl an den jährlich wiederkehrenden entsprechenden Einschätzungen der deutschen Verfassungsschutzberichte als auch an den von der NPD und sogenannten ‚Freien Kameradschaften’ seit 2004 in mehreren Auflagen verteilten „Schulhof“-CDs ablesen. Das musikalische Spektrum beschränkt sich dabei allerdings weder auf ein eher diffuses Hardrock-Genre „zwischen Störkraft und den [Böhsen] Onkelz“ noch - hartnäckigen Klischees zum Trotz - auf Ska oder Oi.


Ausgehend von diesen Beobachtungen soll es in diesem Vortrag in erster Linie um folgende Fragestellungen gehen: Ob und wie werden ‚rechte’ Inhalte in (welche) Musik gesetzt? Kann Musik überhaupt die Ausbildung rechter Ideologien bewirken? Inwieweit dient Musik tatsächlich zur Konstruktion ‚rechter’ Kulturen? Lässt sich das Spektrum an Genres rechter Musik genauer bestimmen? Hat die rechte Musikszene eine eigene Geschichte oder steht sie in bestimmten Traditionen?

(Dr. Thorsten Hindrichs, Dozent am Musikwissenschaftlichen Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz)

 

 

Überblick über die Veranstaltungsreihe „Game Over für Nazis“

Kontakt: gameover2011@gmx.de

 

"Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen."