Im Prozess gegen eine Lüneburger Atomkraftgegnerin ist am 8.3., den elften Verhandlungstag noch kein Urteil gefallen. Hintergrund ist eine Aktion vor dem Atommüllzwischenlager in Gorleben im Sommer 2008. Während der Tatvorwurf des Widerstands inzwischen vom Tisch ist, zeigen sich Gericht und Staatsanwaltschaft unnachgiebig, was den Vorwurf des Hausfriedensbruchs angeht.
21.2. hätte es eigentliche bereits zu den Plädoyers kommen sollen. Der Richter meldete sich allerdings kurzfristig krank. Die Verhandlung wurde sodann am 24. Februar fortgesetzt. Der Termin stellte sich als ein Schiebetermin heraus (um Fristen einzuhalten und die Verhandlung nicht von vorne rein wieder beginnen zu müssen). Schon nach einer knappen Stunde Verhandlung (reiner Verhandlungstag eine halbe Stunde !) vertagte Richter Stärk auf dem 28.2. Die Angeklagte lass persönliche Stellungnahmen vor, indem sie die Ergebnisse der Beweisaufnahme juristisch reflektierte. Aus aktuellem Anlass schlug sie die Brücke zum ende Februar verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage des Hausrechtes am Frankfurter Flughafen.
"In beiden Fällen geht es um Versammlungen von KritikerInnen eines Unternehmens, dessen Geschäfte von der Politik wesentlich bestimmt werden. Die Betreiberfirma des Zwischenlagers Gorleben (GNS) ist zwar nicht im Staatsbesitz. Die Beteiligten Firmen sind allerdings Stromkonzerne, die - auch wenn gegen den Willen der Bevölkerung - einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist eine gesetzlich geregelte gesamtstaatliche Aufgabe. Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass die GNS genauso wie der Frankfurter Flughafen einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegt - also durfte ich am Zwischenlager wohl demonstrieren". Erläutert die Aktivistin den Kern ihrer Stellungnahme.
Oberstaatsanwalt Vogel vertrat zwar eine andere Auffassung, er lobte aber trotzdem die aus juristischem Sicht sachliche Argumentation der sich selbst verteidigenden Angeklagten – kritische Geiste werden natürlich hinterfragen, wie ernst dies gemeint war... Bislang glänzte der für politische Verfahren zuständige ehrgeiziger Oberstaatsanwalt eher mit seinem erbitterten Kampf gegen die Rechte der Verteidigung und persönlichen Angriffen gegen die Angeklagte. Für den Ausschluss des Verteidigers der Angeklagten aus dem Verfahren ist er verantwortlich (Siehe: http://de.indymedia.org/2010/12/296846.shtml). Er erklärte jedenfalls, sich mit der Erklärung der Angeklagte bis zum nächsten Prozesstag auseinandersetzen und in seinem Plädoyer dazu Stellung nehmen zu wollen.
Am 28. Februar hätte es zu den angekündigten Plädoyers kommen sollen. Richter Stärk meldete sich allerdings erneut krank. Der Vorfall zeigt ein mal mehr, wie es die Gerichte mit der Gleichheit ernst haben: Während Richter Stärk sich mehrfach äußerst kurzfristig krank meldet und keine Entschuldigung vorlegen muss, wurde die Angeklagte in Oktober trotz Vorlegen eines ärztlichen Attestes über ihre Verhandlungsunfähigkeit auf Anordnung der Gerichtes von der Polizei zu Hause aufgesucht, verhaftet und letztlich einer Amtsärztin vorgeführt. Diese bestätigte die Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten, die – was gerichtsbekannt war – an einer schubweise verlaufenden chronischen Krankheit leidet und deswegen als schwerbehindert gilt. (Siehe: http://de.indymedia.org/2010/10/291522.shtml )
Die Plädoyers in diesem endlosen Prozess (mit dem ersten Prozessanlauf sind es inzwischen 16 Verhandlungstage) sollten dann am 8. März gehalten werden. Dazu kam es allerdings wieder wegen Erkrankung des Richters nicht. Die Angeklagte reiste mit einigen UnterstützerInnen nach Dannenberg und wurde vorab nicht darüber informiert, dass es nur ein so genannter „Schiebetermin“ sein werde – Oberstaatsanwalt Vogel war dagegen offensichtlich bereits darüber informiert worden. So ist es mit der Gleichberechtigung vor Gericht... als Vertreterin der Staatsanwaltschaft erschien eine Referendarin – obwohl aktenkundig ist, dass der Richter ansonsten der Staatsanwaltschaft „Für Referendaren nicht geeignet“ mitteilt. Verhandelt wurde letztendlich nur 5 Minuten: es wurde vorgetragen, dass im Bundeszentralregister der Angeklagten keine Eintragung vorhanden ist. Das Theater wurde nur deswegen inszeniert, damit der Prozess nicht platzt. Dies zeigt den absoluten Verurteilungswillen des Gerichtes.
Die Plädoyers sollten nun am 21. März ().30 Uhr AG Dannenberg) gehalten werden. Ob das Urteil dann noch gesprochen wird ? Vielleicht, wenn der Richter nicht mehr krank ist und nicht so verpeilt ist, wie an manchen Verhandlungstagen... Den Eindruck machte er nämlich bereits vor seiner aktuellen Erkrankung schon ein paar Male, siehe z.B aus den Beobachtungen eines Zuschauers: http://de.indymedia.org/2010/12/296730.shtml
Weitere Informationen: http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/de.html
Zusammenfassung hier: http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression.html