Am Freitag, den 26.11.2010, fand der 6. Prozesstag gegen Safet Babic, Karl Heuser und Martin Auler statt. Der für diesen Morgen geladene Zeuge Peters* musste den Sitzungssaal jedoch zunächst wieder verlassen. Babic und sein Anwalt, Eike Erdel, hatten nämlich am vorigen Tag insgesamt vier neue Befangenheitsanträge gegen den Richter gestellt. Sein letzter Befangenheitsantrag wurde von der 5. Strafkammer am 25.11.10 abgelehnt. Richter Armin Hardt konnte die Äußerung „brauner Sumpf“ nicht nachgewiesen werden. Es stand Aussage gegen Aussage, sodass zugunsten von Hardt entschieden wurde. Hiergegen richten sich die neuen Anträge von Babic und Erdel, welche diese zunächst vorstellten, jedoch von Richter Hardt zurückgestellt wurden, da eine Abarbeitung nicht zu Beginn der Verhandlung notwendig wäre.
Schließlich wurde der Zeuge Peters vernommen. Der 90-Jährige ist Vorstandsmitglied des Verbundes deutscher Kriegsgräberfürsorge und war aufgrund der zweiten Anklage gegen Babic (Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz) geladen. Er sagte aus, dass am Volkstrauertag am Kriegsdenkmal eine Ansprache gehalten und die Nationalhymne gesungen wurde. Auf dem Friedhof selbst fänden jedoch grundsätzlich keine Veranstaltungen statt. Hierauf las Erdel eine Einladung vor, die das Gegenteil beweisen sollte. Als er die Einladung dem Zeugen vorlag, gab dieser an, dass das Schreiben nicht von ihnen stammen würde.
Nachdem der Zeuge wieder entlassen war, folgten weitere Beweisanträge von Erdel und Zimmer. Sie forderten die erneute Vernehmung von Frank*, Tim* und Tina* bezüglich des mutmaßlichen Abreißens von NPD-Plakaten. Mit einem Schreiben der NPD belegten sie den Verzicht auf weitere straf- und zivilrechtlichen Verfolgungen in dieser Sache. Somit entfiele das Aussageverweigerungsrecht, auf welches die drei sich bisher berufen hatten. Ob dies aber tatsächlich der Fall ist, muss zuerst überprüft werden.
Ferner forderten die beiden Anwälte die Einholung eines Sachverständigengutachtens bezüglich der Verletzungen von Frank. Die damals im Krankenhaus diagnostizierten Verletzungen, würden nämlich nicht zu den Symptombeschreibungen von Frank passen. Ein Amtsarzt solle dies nun überprüfen. Auch Heusers Anwalt Zimmer stellte einen Beweisantrag. Er wollte durch eine Produktbeschreibung des Handys beweisen, dass Heuser keine Blitzlichtfunktion besaß und folglich am Tatabend auch keine Bilder gemacht habe. Auf die Frage des Richters, ob das Handy denn ein (permanentes) Fotolicht besäße, konnte Heuser „keine ehrliche Antwort“ geben, da er es nicht wüsste.
Nach einer kurzen Pause gab die Kammer ihre Beschlüsse bekannt. Der Antrag einer DNA-analytischen Untersuchung der Kleidung wurde weiter zurückgestellt. Ansonsten wurden die Beweisanträge bewilligt. Nach einer dienstlichen Stellungnahme von den RichterInnen Hardt und Kraus in Bezug auf die Ablehnungsgesuche, wurde der 15.12.2010 als nächster Verhandlungstermin festgesetzt.
Zwischenfazit:
Der 6. Prozesstag hat keine neuen Erkenntnis zu Tage fördern können. Babic scheint weiterhin eine Verzögerungstaktik zu fahren. So bleibt der 15. Dezember abzuwarten. Hier werden die Ergebnisse der Anträge bekannt gegeben und gegebenenfalls die drei AntifaschistInnen erneut vernommen. Richter Hardt bat die Verteidiger ihre Plädoyers vorzubereiten, da, sofern die Befangenheitsersuche zurückgewiesen werden würden, das „Ende“ abzusehen sei.
*Name geändert