Ein Demonstrant wurde von Polizisten verprügelt - und angezeigt. Das Verfahren ist eingestellt. Er hätte sich sogar wehren dürfen, erklärt die Staatsanwaltschaft.
VON PAUL WRUSCH
BERLIN taz | Zwei Polizisten schlagen einen Demonstranten. Damit nicht genug: Auch ein Verfahren wegen Widerstands hängen sie ihm an. Doch die Polizei scheitert damit grandios. Das Verfahren gegen den damals 37-Jährigen wird nach neun Monaten eingestellt und die Staatsanwaltschaft gibt sogar zu: Der Mann hätte sich gegen die Polizeigewalt wehren dürfen.
12. September 2009: In Berlin demonstrieren Zehntausende gegen Datenspeicherung. Die "Freiheit statt Angst"-Demo verläuft weitgehend friedlich. Am Rande kommt es aber zu einem gewalttägigen Übergriff von Polizisten. Noch am Abend macht ein Video im Internet die Runde, auf dem zu sehen ist, wie zwei Beamten einen Radfahrer - wegens seines T-Shirts später "Mann in blau" genannt - anscheinend grundlos attackieren und heftig ins Gesicht schlagen. Weitere Videos tauchen auf. Der Radfahrer erstattet Anzeige. Die Polizisten erstatten Gegenanzeige, wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Die beiden Beamten behaupteten, der Mann in Blau sei durch Stören aufgefallen, habe Platzverweise erhalten und Widerstand geleistet.
Nach einem dreiviertel Jahr läuft das Verfahren gegen die Beamten noch, das gegen den "Mann in blau" wurde jetzt sang- und klanglos eingestellt. Eine "Schweinerei" sei es, dass es so lange gedauert hat, sagt sein Rechtsanwalt Johannes Eisenberg. Die Polizei habe einen Komplott geschmiedet, seinen Mandanten verleumdet. "Dabei sind die Polizeibeamten knallharte Schläger, das sieht man in den Videos deutlich."
Eisenberg spielte selbst den Ermittler und ließ vier Videos des Vorfalls mit zwei Polizeivideos synchronisieren. Sie wurden nebeneinander gestellt, so dass das Geschehen gleichzeitig aus mehreren Perspektiven zu sehen ist. Dabei wird deutlich: Der Verprügelte hat nicht gestört, keinen Widerstand geleistet, wurde nicht festgenommen. Die Polizeigewalt war grundlos.
Bis diese Erkenntnis auch zur Staatsanwaltschaft durchdrang, dauerte es neun Monate. "Hinweise auf aktiven Widerstand, den die vernommenen Beamten lediglich pauschal behaupten, lassen sich dem Video nicht entnehmen", zitiert Eisenberg aus der Abschlusserklärung der Staatsanwaltschaft, mit der das Verfahren eingestellt wurde. "Es gab für den Faustschlag in das Gesicht des Radfahrers keinen Grund", heißt es weiter. Daraus folgert die Staatsanwaltschaft schließlich Bemerkenswertes: "Er [der Radfahrer, d. Red.] hätte sich insoweit dieser Maßnahme im Weiteren auch (straflos) widersetzen dürfen."
"Der Bürger darf sich gegen Polizeigewalt wehren, Gleiches mit Gleichem vergelten", folgert Eisenberg. Wenn sein Mandant körperlich in der Lage gewesen wäre, hätte er demnach zurückschlagen dürfen. Folgt auch die Staatsanwaltschaft dieser Interpretation? "Kein Kommentar", sagt Sprecher Martin Steltner. Wie lange werde das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten noch dauern? "Kein Kommentar", so Steltner. Inwieweit haben die Videos zur Einstellung des Verfahrens beigetragen? Auch dazu "kein Kommentar" vom Sprecher der Staatsanwaltschaft.
"Vor allem der Zusammenschnitt der Videos hat dazu beigetragen, dass die völlig entgegengesetzten Behauptungen der Polizeibeamten widerlegt wurden", sagt Andy Müller-Maguhn, Vorstand des Chaos Computer Clubs, dessen Mitstreiter vor allem den Vorfall filmten. "Wir hoffen, dass auch nicht-technikaffine Demoteilnehmer ermutigt werden, eine Kamera mitzunehmen und zu filmen", so Müller-Maguhn. Nicht nur im Falle einer Ermittlung könne das - wie der Fall zeige - sinnvoll sein. "Vielleicht hat das ja auch präventive Wirkungen und ändert das Verhalten der Polizisten."