Am 30. Juli findet in Stuttgart ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Innenhof des Neuen Schlosses statt. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Organisationen plant hierzu Gegenaktivitäten. Zu diesem Zwecke wurden mehrere Kundgebungen in der Innenstadt angemeldet.
Zwischenzeitlich wurden drei Anmelderinnen und Anmelder dieser
Versammlungen durch das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart als „ungeeignet“
abgelehnt. Obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist, geschweige
denn wegen Vergehen die als „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“
geahndet werden verurteilt wurde, verweigern die städtischen Behörden
den Kundgebungsanmeldern ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Damit
nimmt das Ordnungsamt den geplanten neuen §15,5 des
baden-württembergischen Versammlungsgesetzes vorweg. Darin heißt es: „Der
Veranstalter hat der zuständigen Behörde auf Anforderung Geburtsdatum
und Geburtsort der die Versammlung leitenden Person mitzuteilen. Die
zuständige Behörde kann die die Versammlung leitende Person als
ungeeignet ablehnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme
rechtfertigen, dass durch ihren Einsatz Störungen der Versammlung oder
Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können.“
Davon
abgesehen, dass der Entwurf aufgrund breiten Protestes vorläufig in der
Schublade des Innenministeriums verschwunden ist wird mit der
Verweigerung unserer Ansicht nach in das Grundrecht der
Koalitionsfreiheit eingegriffen. Diese Fälle bestätigen unsere
Befürchtung, dass damit Versammlungen unmöglich gemacht werden können.
Das Kriterium der „Annahme“ und der „Eignung“ von
Veranstaltungsleitern ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bietet Raum
für unzulässige Interpretationen.
Das Stuttgarter Bündnis für
Versammlungsfreiheit, ein Zusammenschluss aus über 120
Organisationen, kritisiert dieses Vorgehen und fordert das Ordnungsamt
auf dieses versammlungsfeindliche Vorgehen einzustellen.
Thomas
Trüten, der Sprecher des Bündnisses, kommentierte die Vorfälle: „Das
Stuttgarter Ordnungsamt macht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu
einem Privileg, unliebsamen Versammlungsleitern wird es kurzerhand
abgesprochen. Dieses Verhalten ist antidemokratisch und
grundgesetzwidrig. Das Bündnis für Versammlungsfreiheit solidarisiert
sich mit den Betroffenen und ermutigt diese auf juristischem Wege gegen
diese Einschränkungen vorzugehen. Der Slogan Ja zur Versammlungsfreiheit
– Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist aktueller denn
je.“
Mehr Informationen:
• GelöbNix! Bündnis
•
Blockadebündnis