Zur Ablehnung von Versammlungsleitern gegen das Bundeswehrgelöbnis in Stuttgart

Bündnis für Versammlungsfreiheit bei Demo gegen "Stuttgart 21"

Am 30. Juli findet in Stuttgart ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Innenhof des Neuen Schlosses statt. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Organisationen plant hierzu Gegenaktivitäten. Zu diesem Zwecke wurden mehrere Kundgebungen in der Innenstadt angemeldet.

 

Zwischenzeitlich wurden drei Anmelderinnen und Anmelder dieser Versammlungen durch das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart als „ungeeignet“ abgelehnt. Obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist, geschweige denn wegen Vergehen die als „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ geahndet werden verurteilt wurde, verweigern die städtischen Behörden den Kundgebungsanmeldern ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Damit nimmt das Ordnungsamt den geplanten neuen §15,5 des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes vorweg. Darin heißt es: „Der Veranstalter hat der zuständigen Behörde auf Anforderung Geburtsdatum und Geburtsort der die Versammlung leitenden Person mitzuteilen. Die zuständige Behörde kann die die Versammlung leitende Person als ungeeignet ablehnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass durch ihren Einsatz Störungen der Versammlung oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können.“

Davon abgesehen, dass der Entwurf aufgrund breiten Protestes vorläufig in der Schublade des Innenministeriums verschwunden ist wird mit der Verweigerung unserer Ansicht nach in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit eingegriffen. Diese Fälle bestätigen unsere Befürchtung, dass damit Versammlungen unmöglich gemacht werden können. Das Kriterium der „Annahme“ und der „Eignung“ von Veranstaltungsleitern ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bietet Raum für unzulässige Interpretationen.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, ein Zusammenschluss aus über 120 Organisationen, kritisiert dieses Vorgehen und fordert das Ordnungsamt auf dieses versammlungsfeindliche Vorgehen einzustellen.

Thomas Trüten, der Sprecher des Bündnisses, kommentierte die Vorfälle: „Das Stuttgarter Ordnungsamt macht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu einem Privileg, unliebsamen Versammlungsleitern wird es kurzerhand abgesprochen. Dieses Verhalten ist antidemokratisch und grundgesetzwidrig. Das Bündnis für Versammlungsfreiheit solidarisiert sich mit den Betroffenen und ermutigt diese auf juristischem Wege gegen diese Einschränkungen vorzugehen. Der Slogan Ja zur Versammlungsfreiheit – Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist aktueller denn je.“

Mehr Informationen:
GelöbNix! Bündnis
Blockadebündnis