[L] Prozessbericht: Kennen Sie diesen Hammer?

G7-Gipfel in Elmau

Bericht vom 1. Verhandlungstag zum bisher einzigen Prozess im Zusammenhang mit der Johannapark-Sponti 2015 in Leipzig.

Im Kontext des G7-Gipfels im bayrischen Elmau fand am 5. Juni 2015 eine Spontandemonstration in Leipzig statt. Bei dieser Sponti im Umfeld des Johannaparks kam es Auseinandersetzung mit herbeigerufenen Cops, das nahe Bundesverwaltungsgericht wurde mit Steinen und Farbe beworfen sowie Barrikaden errichtet.

 

Es gelang den Cops nur eine Person in der Nacht festzunehmen und mit dieser Aktion in Verbindung zu setzen – was für den Gefährten eine gebrochene Nase durch die Bullen, eine Hausdurchsuchung sowie die Erpressung von DNA-Proben wegen des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruch und Körperverletzung zur Folge hatte.

 

Das erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig im August/September 2016 endete trotz schwacher Beweislage der Staatsanwaltschaft mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung sowie 100 Sozialstunden. Der Richter ließ es sich damals nicht nehmen noch auf die Gütlichkeit des Urteils hinzuweisen – ohne den Nasenbeinbruch durch die Cops hätte es eine noch härtere Strafe gegeben.

 

Derzeit läuft vor dem Landgericht Leipzig das Berufungsverfahren in diesem Fall. Es folgt ein Bericht vom ersten Prozesstag vom 14.08.2017.

 

Sicherheitskontrollen im Gericht


Es liegt für den Prozess vor dem LG Leipzig eine sitzungspolizeiliche Verfügung vor, die solidarische und interessierte Beobachter*innen dazu nötigt sich vor dem Zugang zum Gerichtssaal starken Kontrollen zu unterziehen und ein Ausweisdokument vorzulegen.

 

Zu Beginn verweigerte der Angeklagte die Aussage und ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Dieser machte in seiner Prozesserklärung deutlich, dass es nur um einen Freispruch gehen kann. Im Mittelpunkt des Prozesses müssen die Aufklärung um den Polizeieinsatz gegen die Versammlung und den Angeklagten am 05.06.2015 stehen. Der Einsatz zeichnete sich unter anderem durch sofortigen Einsatz von Gewalt ohne den Versuch einer vorherigen Kommunikation und der Verletzung des Angeklagten im Polizeigewahrsam aus. Des Weiteren gibt es keinerlei Beweise oder Aussagen, die dem Beschuldigten eine individuelle Tathandlung zuweisen könnten. Ein weiterer Punkt ist der Vorwurf, er habe einen Jutebeutel mit Steinen bei sich getragen. Diesen Beutel hatte er jedoch bei seiner Festnahme offensichtlich noch nicht um, wie kurioserweise ein polizeiliches Einsatzvideo selbst belegt. Die Erkenntnis, dass dieser ihm nachträglich umgehängt wurde, zeigt deutlich worum es in diesem Prozess geht, ist aber zugleich nur ein kleiner Teil der polizeilichen Klüngelei die hier deutlich wird.

 

Wie im ersten Prozess schon deutlich wird auch nun wieder klar, dass der Genosse allein aus politischen Gründen vor Gericht steht. Es soll ein Zeichen gegen unliebsamen Protest gesetzt werden, und der Angeklagte steht nun als Symbol dafür vor Gericht. Gerade nach der der seit dem G20 noch wutschäumenderen Staatsmacht sollten wir uns dies stets vor Augen halten. Der Satz „getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle“ ist in diesem Sinne weiter sehr treffend.

 

Gedeckte Klüngelei durch die Cops


Der erste Prozesstag war gekennzeichnet von sich selbst widersprechenden Polizei Zeug*innen. Auch machte sich wie gewohnt ein kollektiver Gedächtnisverlust bemerkbar, wenn es beispielsweise darum ging Kolleg*innen zu identifizieren, die die Festnahme des Angeklagten zu verantworten haben und gegen die ein Verdacht der (gefährlichen) Körperverletzung im Amt vorliegt. Es wurden vier Polizei-Zeug*innen vernommen. Diese waren Teil der Einheit, welche zuerst auf die Versammlung traf. Jede*r einzelne Zeug*in verwickelte sich in deutliche Widersprüche.

 

Diese waren teilweise konträr zu den Aussagen, die sie noch beim Prozess in der 1. Instanz und in der polizeilichen Vernehmung abgegeben hatten. So sagte ein Polizist aus, die Festnahme nur aus den Augenwinkeln gesehen zu haben und deshalb keine Aussagen zu den festnehmenden Beamten etc. machen zu können. In den vorherigen Aussagen hatte er noch zu Protokoll gegeben, erst nach dem Einsatz von einem namentlich genannten Beamten darüber informiert worden zu sein. Es wurde von ausgebrannten Autos geredet, die es nie gegeben hat. Ein Polizist berichtete von seiner Uniform, die in Folge der Angriffe auf ihn stellenweise gebrannt haben soll. In den bisherigen Vernehmungen hatte er lediglich ein schmerzendes Knie sowie ein Hämatom am Oberschenkel angegeben. Fragen zu internen Gesprächen im Nachgang des Einsatzes bezüglich der Festnahme brachten die Zeug*innen merklich in Schwierigkeiten.

 

Abgesehen von den offensichtlichen Nicht- und Falschaussagen gab es an verschiedenen Stellen bemerkenswerte Einblicke in die Gedankenwelt der Polizist*innen. Ein Polizeizeuge sagte etwa auf Nachfrage aus, dass er nichts von Verletzungen des Festgenommenen mitbekommen habe. Es sei aber normal und nicht unüblich das Festgenommene verletzt würden. Weiter sagte er aus, dass die Nachricht über die Festnahme Freude im Einsatzzug ausgelöst habe. Eine Polizistin schilderte eine für sie besonders bedrohliche Situation, in welcher sie einem hammerschwingenden Vermummten gegenüber gestanden haben soll. Was für ein Hammer dies gewesen sei könne sie nicht sagen, denn sie sei „eine Frau“.

 

Es war unschwer zu erkennen wie sich die Polizist*innen offensichtlich gegenseitig deckten. Bei einer Einheit von nur ca. 20 Polizist*innen war es so nicht möglich zu ermitteln, welche beiden Beamt*innen die Festnahme getätigt und den Genossen verletzt hatten.

 

Das Aussageverhalten der Cops blieb auch dem Richter nicht verborgen. So gab es teils bemerkenswerte Spannungen zwischen Zeug*innen und Richter. Polizist*innen war ihre Position als Zeug*in sichtlich unangenehm und diese wirkten im Laufe der Befragung stark verunsichert. Auch gelang es der Verteidigung die Fragen nach dem Agieren der Polizei in den Mittelpunkt des Prozesses zu rücken. Dies gilt es in den weiteren Verhandlungstagen fortzuführen.

 

Ein Skandal ist es aber, dass die Polizeizeug*innen in der Berufungsverhandlung überhaupt zugelassen worden sind. Und das nicht nur aufgrund der offensichtlichen Klüngelei und Absprachen der Bullen untereinander.

 

Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte die Verteidigung den Antrag sämtliche Polizeizeug*innen vom Prozess auszuschließen. Begründet wurde dies mit der bekannt gewordenen Praxis der Polizist*innen, sich vor dem Prozess Vernehmungen und Teile der Akten anzuschauen und deren Inhalte dann bei der Vernehmung wiederzugeben. Auf Anfrage der Verteidigung widersprach die Polizei Leipzig diesem Vorgehen nicht, sogar Polizeipräsident Bernd Merbitz räumte dieses Vorgehen ein. Während der Staatsanwalt darin keine Probleme sah, teilte der Richter laut Eigenaussage diese Bedenken. Den Antrag auf Ausschluss aller Polizeizeug*innen vom Prozess wies er jedoch, wie die Folgeanträge zum Protokollieren der Wortlaute einzelner Aussagen der Polizei Zeug*innen, ab.

 

Eine Mehrzahl der Cops musste schließlich auch einräumen sich im Vorfeld des Prozesses mit Hilfe der Vernehmungsprotokolle etc. auf den Prozess vorbereitet zu haben. Dies geschah teilweise auf inoffiziellem Wege. In einem Fall verneinte der Zeuge auf Nachfrage des Richters eine Vorbereitung, bei Befragung durch die Verteidigung kam heraus, dass dies eine falsche Aussage war. Höhepunkt war eine Polizeizeugin, die ihre Vernehmungsprotokolle sogar mitbrachte und während ihrer Aussage offen zugänglich vor dem Gerichtssaal liegen ließ.

 

Gedächtnislücken trotz eigener Videos


Ein zentraler Bestandteil des Prozesses ist ein 17-minütiges Polizeivideo der BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit). Darauf ist u.a. die Festnahme des angeklagten Gefährten zu sehen. Unter starker Verlangsamung der Bilder verwies die Verteidigung auf eine Stelle, welche deutlich zeigt wie der Angeklagte abgeführt wird. An anderer Stelle im Video führte ein Polizist einen Gegenstand an das Gesicht des Angeklagten – so ist wohl der Nasenbeinbruch zu erklären. Trotz der vorhandenen Aufnahmen gelang es wie beschrieben keine/r Zeug*in den handelnden Schläger zu identifizieren. Eine weitere Szene zeichnete ein Gespräch der Beamten auf. Es war hörbar: „Drecksschweine…“ „…ich verklopp den…“ oder aber „…ich hab den…“. Auch diese Stimmen konnte durch die Polizei-Zeug*innen selbstverständlich keinem Kollegen zugeordnet werden.

 

Gegen einen Polizeizeugen, der in den kommenden Prozesstagen vernommen werden soll, läuft selbst ein Strafverfahren. Worum es dabei geht ist noch nicht bekannt und könnte durchaus noch spannend für den Prozess werden.

 

United we stand! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

 

Wir lassen den betroffenen Gefährten nicht allein!

 

Es wird Berichte der weiteren Prozesstage geben.