Erste Anklage wegen G20-Krawallen: "Wir werden nur einen Freispruch akzeptieren"

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Erstveröffentlicht: 
08.08.2017

Ein junger Pole sitzt seit dem G20-Gipfel in Hamburg in Untersuchungshaft. Nun wurde Anklage gegen ihn erhoben. Sein Anwalt spricht von einem "rechtspolitischen Skandal".

 

Weil er verdächtige Gegenstände dabeihatte, wurde Stanislaw B. während der G20-Tage in Hamburg festgenommen. Bald muss er sich vor Gericht verantworten, als erster Angeklagter aus den Gipfel-Krawallen. Dem 24-jährigen Polen wird Verstoß gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Versammlungsgesetz vorgeworfen. Dabei, so viel scheint sicher, hat er an den eigentlichen Krawallen gar nicht teilgenommen. Festgesetzt wurde B. nämlich fernab der Demonstrationen. Sein Anwalt Jonathan Burmeister klagt daher über "Maßnahmen im Erdogan-Stil" und einen "rechtpolitischen Skandal".

 

Stanislaw B. sitzt seit etwa vier Wochen in Untersuchungshaft, weil er laut Anklage in seiner Tasche unter anderem eine Taucherbrille, zwei Murmeln, mehrere Feuerwerkskörper sowie Reizgas bei sich trug. Die Behörden gehen davon aus, dass er sich damit auf dem Weg zu einer Demonstration befand.

 

Burmeister sieht keinen "zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang zwischen der Festnahme und den Demonstrationen". Dass sein Mandant wegen möglicher Verstöße so lange in Untersuchungshaft gelassen werde, bezeichnet er als "lächerlich und absolut unverhältnismäßig". Seiner Einschätzung nach geht es in dem Fall um eine politische Machtdemonstration, die auf dem Rücken seines Mandanten ausgetragen werde.

 

Ein Kunststudent, der bei seiner Mutter wohnt


Die Hamburger Justiz sieht in Stanislaw B. einen Straftäter. Laut Oberstaatsanwalt Carsten Rinio wurde der Angeklagte am 7. Juli eine Stunde vor Beginn der G20-kritischen Demonstration "Not Welcome" in der Innenstadt festgenommen. Der Protestzug startete an den Hamburger Deichtorhallen und zog Richtung St. Pauli. Die sichergestellten Gegenstände könnten in diesem Zusammenhang als Waffen betrachtet werden, so die Staatsanwaltschaft. Die weiterhin andauernde Untersuchungshaft schätzt die Behörde als gerechtfertigt ein.

 

Verteidiger Burmeister sieht keine Fluchtgefahr und keinen Haftgrund gegeben: "Mein Mandant ist ein 24-jähriger Kunststudent, der in Warschau bei seiner Mutter wohnt. Er ist nicht vorbestraft und noch nie polizeilich aufgefallen."

 

Stanislaw B. habe sich während des G20-Gipfels auf der Durchreise in Hamburg befunden und weiter nach Spanien in den Urlaub fahren wollen. Am Morgen der Festnahme sei er auf dem Weg ins G20-Protest-Camp im Volkspark Altona gewesen. "Mein Mandant hat am Vortag seine Sachen im Camp gelassen, dann aber bei Freunden geschlafen. Er wollte nach seinen persönlichen Gegenständen schauen", sagte Burmeister. Gründe für den Aufenthalt im Camp nannte er nicht. Auf dem Weg dorthin geriet Stanislaw B. in eine Personenkontrolle und wurde anschließend in die zentrale Gefangenensammelstelle in Hamburg-Harburg gebracht.

 

Burmeister erhebt nun Vorwürfe gegen die Justiz. Die Bedingungen in der Haftanstalt Billwerder, in der Stanislaw B. mittlerweile einsitzt, seien schlecht. Mehr als drei Wochen lang habe sein Mandant auf Flüssigkeit für seine Kontaktlinsen verzichten müssen. Auch saubere Unterwäsche habe man ihm demnach wochenlang nicht zukommen lassen. Einen Besuch der Mutter aus Polen habe er "erpressen" müssen. "Ich habe damit gedroht, dass die Mutter vor dem Gebäude campt und wir die gesamte Presse informieren, dann wurde der Besuchsantrag doch genehmigt."

 

Auch seine Arbeit als Verteidiger sei behindert worden. Gegen eine Richterin, die ihn angeblich zweimal aus dem Anhörungsaal der Gefangenensammelstelle Hamburg-Harburg werfen ließ, habe er eine Dienstbeschwerde eingereicht. Auf Anfrage hat sich die Hamburger Justizbehörde bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

 

Bis zu zwei Jahre Haft möglich


Nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt Rinio muss der Angeklagte mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Verteidiger Burmeister hofft auf einen Freispruch. "Alles andere werden wir nicht akzeptieren", sagte er. Am 29. August beginnt der Prozess in Hamburg. Neben Stanislaw B. vertritt Burmeister auch einen Russen, der ebenfalls seit dem G20-Gipfel in Untersuchungshaft sitzt.

 

Insgesamt ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft in mehr als 160 Fällen. Derzeit laufen 109 Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte und 53 gegen Unbekannte. Zu den Vorwürfen gehören Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. In Untersuchungshaft sitzen noch 33 Verdächtige.

 

Auch gegen Polizisten haben die Ermittler Verfahren eingeleitet. Mitte Juli hatte die Hamburger Innenbehörde 35 Fälle bestätigt, bei einem Großteil davon ging es dabei demnach um den Verdacht der Körperverletzung im Amt. Kritiker hatten mehrfach moniert, die Polizei sei mit der Lage während des Gipfels überfordert gewesen.

 

Anmerkung: In einer früheren Version hieß es, Stanislaw B. hätte in seiner Tasche unter anderem eine Zwille gehabt. Da dies nicht eindeutig belegt werden kann, haben wir die Stelle aus dem Text entfernt.