Immer mehr Sachsen wollen sich selbst schützen und beantragen einen Kleinen Waffenschein. Innerhalb eines Jahres hat die Zahl der Erlaubnisse, um in den Besitz von Gaspistolen und Schreckschusswaffen zu gelangen, abermals um fast ein Drittel zugenommen.
Dresden. Immer mehr Sachsen wollen sich selbst schützen und beantragen einen Kleinen Waffenschein. Innerhalb eines Jahres hat die Zahl der Erlaubnisse, um in den Besitz von Gaspistolen und Schreckschusswaffen zu gelangen, abermals um fast ein Drittel zugenommen. Aktuell verfügen 16 365 Sachsen über einen solchen Waffenschein. Das sind 3591 Personen mehr als vor einem Jahr und 9761 mehr als Mitte 2014. Allein im vergangenen Monat stellten die Behörden 220 neue Erlaubniskarten aus.
Damit setzt sich der Trend zur Aufrüstung fort, der vor etwa anderthalb Jahren massiv begann. Die gesteigerte Nachfrage sei allerdings kein sächsisches Phänomen, betont das Innenministerium in Dresden gegenüber der LVZ – auch bundesweit hätten entsprechende Berechtigungen um fast zwei Drittel zugenommen. Der Einsatz solcher Waffen ist nur im Rahmen des Notwehr- und Nothilferechts zulässig.
Wer einen Kleinen Waffenschein beantragt, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Dazu gehört etwa, dass man keine Vorstrafen haben darf. Ein Sachkunde- oder ein Haftpflichtversicherungsnachweis sind dagegen nicht nötig.
Während die Nachfrage für Kleine Waffenscheine weiter auf hohem Niveau ist, hat der Freistaat erhebliche Probleme, solche Erlaubnisse wieder zu entziehen. So läuft die von Innenminister Markus Ulbig (CDU) angekündigte Entwaffnung von NPD-Mitgliedern und Reichsbürgern nur äußerst schleppend an.
Seit Ulbigs Vorstoß ist mehr als ein halbes Jahr vergangen – bislang mussten allerdings erst drei Rechtsextreme ihre Waffenscheine abgeben und das auch nicht allein wegen des NPD-Bezuges. Laut Innenministerium werden insgesamt „etwa ein Dutzend Fälle“ aus den vergangenen fünf Jahren nochmals geprüft. Zur Entwaffnung von Reichsbürgern konnte das Ministerium keine Angaben machen, da momentan ein „Lagebild“ erstellt werde.
Ulbig hatte im November 2016 sowie im Januar 2017 die Entwaffnung von Reichbürgern und von NPD-Mitgliedern angekündigt. Hintergrund war zum einen, dass ein bayerischer Polizist von einem Reichsbürger erschossen worden war, und zum anderen das neue NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die rechtsextreme Partei wurde von den Karlsruher Richtern als verfassungsfeindlich eingestuft und soll in Sachsen etwa 420 Mitglieder haben.
Bei Reichsbürgern geht das Innenministerium von einer Zahl „im oberen dreistelligen Bereich“ aus, wovon zwischen fünf und zehn Prozent als rechtsextrem einzustufen seien.
Das Problem sei, lässt Ulbig mitteilen, dass „Mitgliederlisten von Parteien nicht öffentlich zugänglich“ sind und auch die rechtsextreme NPD nicht zur Herausgabe der Namen gezwungen werden kann.
„Es gilt, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD nicht verboten hat. Nur ein solches Verbot hätte pauschal die Entwaffnung aller Mitglieder begründet“, heißt es zur Erklärung aus dem Innenministerium. Deshalb müsse jeder einzelne Fall geprüft werden. Wer in irgendeiner Form als Reichsbürger in Erscheinung getreten ist, darf keine Waffe tragen.
Andreas Debski