Gefährdergesetz: Bayern führt unendlichen präventiven Gewahrsam ein

Gefährdergesetz: Bayern führt unendlichen präventiven Gewahrsam ein
Erstveröffentlicht: 
20.07.2017

Bayern hat am Mittwoch das Gefährdergesetz verschärft, es weitet nach Einschätzung der Süddeutschen Zeitung die Rechte der Polizei gewaltig aus. Im Gesetz geht es um Personen, die keine Straftat begangen haben, aber verdächtigt werden, dies zu tun. Diese so genannten Gefährder dürfen jetzt anstatt 14 Tagen für drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Nach drei Monaten muss ein Richter eine Verlängerung überprüfen. So kann es dazu kommen, dass Personen für unbestimmte Zeit im Gefängnis sitzen – ohne jemals eine Straftat begangen zu haben. Auch elektronische Fußfesseln sind im Gesetz enthalten.

 

Heribert Prantl kommentiert in der gleichen Zeitung:

Das alles ist eigentlich unvorstellbar; bei diesem Gesetz „zur Überwachung gefährlicher Personen“ denkt man an Guantanamo, Erdogan oder die Entrechtsstaatlichung in Polen. Die Haft ad infinitum wurde aber im Münchner Landtag beschlossen. Die CSU sollte sich schämen; die Opposition, deren Aufstand nicht einmal ein Sturm im Wasserglas war, auch. Dieses Gesetz ist eine Schande für einen Rechtsstaat.

Bayerns Innenminister Herrmann (CSU) sagte, dass nicht der Staat die Bürgerrechte bedrohe, sondern Extremisten und Chaoten. Er machte mit dieser Äußerung auch deutlich, dass es sich nicht nur um islamistischen Terrorismus handele, der mit dem Gesetz bekämpft werden solle. Die SPD zeigte sich in der Bewertung zum Gesetz gespalten und verzichtete auf Fundamentalkritik.