Prozess um Brandanschlag auf Asylheim in Jüterbog - Angeklagter: Ich bin „normal deutsch“

Erstveröffentlicht: 
17.07.2017

Vor Gericht nahm der Angeklagte die Aussage zurück, aus fremdenfeindlichen Motiven Brandsätze auf ein Asylheim in Jüterbog geworfen zu haben. Stattdessen sagte der 21-Jährige, er denke "normal deutsch".

 

Potsdam/Jüterbog - Nach der Tat soll er abends gesungen haben: "Hisst die rote Fahne mit dem Hakenkreuz!“ Die Ermittler haben den heute 21-Jährigen durch Zeugenaussagen ausfindig gemacht, seine Tat wiegt schwer. Er hat im vergangenen Oktober zwei Molotow-Cocktails auf eine Asylunterkunft im brandenburgischen Jüterbog (Teltow-Fläming) geworfen. Seit dem gestrigen Montag muss er sich deshalb wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Potsdam verantworten.


Die Tat hat P. bereits gestanden, sowohl bei der Polizei als auch am gestrigen Montag vor dem Landgericht. Ein Brandsatz traf damals das Fenster eines Abstellraums und setzte eine Gardine in Brand. Betreuer konnten das Feuer aber schnell löschen, sodass niemand zu Schaden kam. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1500 Euro. Nach eigenen Angaben stottert der 21-Jährige diesen jetzt jeden Monat mit einer zweistelligen Rate ab. 

 

Angeklagter für das Gericht kein unbeschriebenes Blatt


Für P. ungünstig: Er ist bereits vorbestraft. Zweimal Sachbeschädigung, einmal Körperverletzung und wegen eines nach Deutschland eingeführten Polen-Böllers „unerlaubter Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen“. Was P. sich aber nicht nachsagen lassen will, ist eine rechte Gesinnung – obwohl im Vernehmungsprotokoll der Polizei, das er unterschrieben hat, steht: „Ich bin rechtsorientiert.“ Ein Missverständnis, sagte P. Er habe lediglich gesagt, dass er „normal deutsch“ denke. Zwar war er schon einmal bei einer Demonstration der NPD, „das hat mir aber nicht so zugesagt“, sagte der 21-Jährige aus. Auch bei der AfD habe er mal vorbeigeschaut, „aber das war fast das Gleiche wie bei der NPD“. Ein anderes Mal habe er Flyer für die SPD verteilt, als Parteimitglieder ihn am Bahnhof um Hilfe baten. 

 

Die Sicherheitsbehörden stufen ihn als Mitläufer der rechten Szene ein. Vor Gericht räumte der 21-Jährige ein, auch ausländerfeindliche Freunde zu haben. Bei einer seiner Geburtstagsfeiern hätten diese sich von ihm abgewandt, nachdem er einen Freund mit somalischer Abstammung eingeladen hatte. Diese Freunde seien es auch gewesen, die ihn mit zur NPD-Demo nahmen, sagte P. Am Auto seines Vaters entdeckten die Ermittler einen Reichsadler. Und in der Garage: Rechtsrock-CDs. Angeblich von der Ex-Freundin des Vaters, bei dem der 21-Jährige bis zuletzt wohnte. „Balladen des Nationalen Widerstands“, „Radio Wolfsschanze I und II“, „Freikorps“. Die Titel sprechen für sich. 

 

Gericht untersucht Tötungsvorsatz


Seine Tat aber, die sei nicht vom Hass auf Flüchtlinge getrieben gewesen, sagt P. Vielmehr wollte er einem der 20 Bewohner des Heims für minderjährige Flüchtlinge Angst einjagen. Denn der, sagte der 21-Jährige, habe ihm eine Woche zuvor das Portemonnaie gestohlen. Er sei sauer gewesen, habe dann in der Nacht zum 1. Oktober die zwei Brandsätze auf das Heim geworfen, betrunken.

 

Die wohl entscheidende Frage des Prozesses aber ist: Hatte P. Tötungsvorsatz, als er die Molotow-Cocktails auf das Heim schleuderte? Hat er es also zumindest billigend in Kauf genommen, dass Menschen ums Leben kommen? Wenn nicht, wäre die Anklage wegen versuchten Mordes hinfällig. Auf kritische Nachfragen des Gerichts, dass ihm doch die mögliche Wirkung der gefährlichen Brandsätze bewusst gewesen sein müsse, antwortete der 21-Jährige aber wiederholt: „Darüber habe ich in dem Moment nicht richtig nachgedacht.“ 

 

Dieser Moment, für P. hat er viel verändert. Seit Februar sitzt er in Untersuchungshaft. Am Ende werden wohl mehrere Jahre Gefängnis dazukommen. Wie viele, das wird nach den fünf weiteren Verhandlungstagen feststehen. Fortsetzung am 7. August.