Nach Neonazi-Konzert "Hitler-Gruß" in Themar - Staatsschutz ermittelt

Erstveröffentlicht: 
17.07.2017

Während des Neonazi-Festivals in Themar wurde von mehreren Gästen offen der "Hitler-Gruß" gezeigt. Jetzt ermittelt der Staatsschutz. Hunderte Fotos und Videos werden ausgewertet.

 

Nach dem Neonazi-Konzert in Themar im Kreis Hildburghausen weitet die Polizei ihre Ermittlungen aus. Ein Sprecher der Landespolizeidirektion sagte MDR THÜRINGEN, hunderte Fotos und Videos müssten gesichtet werden. Der Staatsschutz sei eingeschaltet. Gleichzeitig bat die Polizei die Nutzer von Sozialen Medien wie Twitter und Facebook, ihr Originalaufnahmen aus Themar zu schicken. Bei den Ermittlungen müssten Straftaten bestimmten Personen eindeutig zugeordnet werden. Dabei geht es um das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole wie des "Hitler-Grußes", Bedrohung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen, werden sie der Staatsanwaltschaft Meiningen übergeben. Das kann laut Landespolizeidirektion noch Wochen dauern.

 

Unterdessen gab es Kritik am Vorgehen der Polizei. Viele Nutzer forderten in den Sozialen Medien, die Polizei hätte die Versammlung nach den offensichtlichen Gesetzesverstößen auflösen müssen. Der Sprecher kündigte an, die Polizei wolle im Laufe des Montags dazu Stellung nehmen. 

 

6.000 Anhänger der rechten Szene in Themar


Am Wochenende hatte in Themar das bislang größte Neonazi-Konzert des Jahres in Deutschland stattgefunden. Dazu waren knapp 6.000 Anhänger der rechten Szene aus dem In- und Ausland angereist. Zu Gegenprotesten versammelten sich am Samstag mehrere hundert Menschen. Laut Innenministerium wurden 46 Strafanzeigen aufgenommen. Sechs Menschen wurden vorläufig festgenommen, von 440 weiteren wurde die Identität festgestellt. Versuche, das als politische Veranstaltung angemeldete Konzert gerichtlich verbieten zu lassen, waren zuletzt vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar gescheitert.

 

Darum ist der "Hitler-Gruß" strafbar Als "Hitler-Gruß" gilt der auf Augenhöhe erhobene gestreckte rechte Arm. Im Jahr 1926 hatte die NSDAP als Zeichen des entstehenden Führerkultes um Adolf Hitler den Gruß zunächst für "Parteigenossen" eingeführt. Nach 1933 wurde der gestreckte Arm - meist in Verbindung mit dem Ruf "Heil Hitler" - als "Deutscher Gruß" für alle vorgeschrieben. Wer heute den "Hitler-Gruß" zeigt, begeht nach den Buchstaben des Strafgesetzbuches ein Verbrechen und die Staatsanwaltschaft muß ihre Ermittlungen aufnehmen. Der Paragraph 86a sieht eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe vor. In einer Verhandlung prüft ein Richter, warum diese Grußform genutzt wurde. Passiert es in einer Alkohollaune wird es rechtlich anders gewertet, als wenn der Gruß Ausdruck einer festen politischen Überzeugung ist. In den meisten Fällen kommen die Täter mit einer Geldstrafe davon.