Standesämter bekommen Anfragen zur „Ehe für alle“ - Knapp 50 Paare in Leipzig

Erstveröffentlicht: 
15.07.2017

Der Bundestagsbeschluss zur „Ehe für alle“ führt in den Standesämtern vieler deutscher Großstädte bereits jetzt zu vielen Anfragen. In Leipzig sind schon knapp 50 Paare vorstellig geworden. Damit ist die sächsische Metropole bundesweit mit an der Spitze.

 

Leipzig. Der Bundestagsbeschluss zur „Ehe für alle“ führt in den Standesämtern vieler deutscher Großstädte bereits jetzt zu vielen Anfragen. In Leipzig sind schon knapp 50 Paare vorstellig geworden. Damit ist die sächsische Metropole bundesweit mit an der Spitze. Bei den zuständigen Behörden haben sich bereits viele homosexuelle Paare, die eine Ehe eingehen wollen oder ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen, gemeldet, um Informationen zu erhalten.

 

Das Interesse an der „Ehe für alle“ ist derzeit regional unterschiedlich. Während es im Berliner Bezirk Schöneberg-Tempelhof, dem Hauptstadtbezirk mit den meisten Lebenspartnerschaften, nach Auskunft des dortigen Standesamtes im Durchschnitt vier Anfragen pro Tag gibt und sich in Leipzig bis Mitte der Woche gut vier Dutzend Paare nach Eheschließung oder Umwandlung ihrer Partnerschaft erkundigt haben, ist das Interesse andernorts bisher verhalten.

 

Der Hamburger Bezirk Mitte hatte fünf Anfragen, der Bezirk Altona hat bisher „keine Anfragen registriert“. Im vorpommerschen Stralsund gab es eine, in Dresden und den bayerischen Städten Ansbach, Aschaffenburg und Bamberg keine Anfragen.

 

Übereinstimmend teilen die Standesämter mit, sie müssten zunächst die Ausfertigung des Gesetzes und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften aus den Ministerien abwarten, bevor sie konkrete Angaben zu Terminen, Prozedere und Gebühren machen können. Eines ist zumindest in München aber schon gewiss: „Die Zeremonie in den Standesämtern wird exakt genauso wie bei verschiedengeschlechtlichen Brautpaaren gestaltet werden“, hieß es aus der dortigen Behörde.

 

Der Bundestag hatte am 30. Juni ein Gesetz beschlossen, nach dem die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wird. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später. Noch fehlt die Unterschrift des Bundespräsidenten unter dem Gesetz. Wie das Präsidialamt mitteilte, ist der Beschluss noch nicht eingegangen. Drei Monate nach Ausfertigung soll die „Ehe für alle“ inkraft treten. Die Standesämter gehen laut epd-Umfrage davon aus, dass dies voraussichtlich im Oktober oder November der Fall sein wird.