Geldstrafe für Zwickauer NSU-Helfer

Erstveröffentlicht: 
23.05.2017

André E. prügelte auf das Opfer ein, bis sein Sohn ihn stoppte Von Jens Eumann

 

Zwickau. Auch wenn der Zwickauer André E. seit vier Jahren mit der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe und weiteren NSU-Helfern in München wegen des Vorwurfs der Terrorismus-Unterstützung vor Gericht steht, seine strafrechtliche Weste war bislang weiß. Am Montag bekam sie Flecken. Am Amtsgericht Zwickau musste sich der 37-Jährige verantworten, weil er vor einem Jahr einen 18-jährigen Jungen mit 15 Faustschlägen zu Boden prügelte und dem liegenden Opfer noch in Rücken und Rippen trat. So lange schlug und trat E., bis sein 14-jähriger Sohn den Vater bat, er solle aufhören. Das Opfer schilderte gestern den Hergang des Angriffs.

 

Mochte André E.'s Sohn den Vater zuletzt gezügelt haben, zunächst war es eine Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Opfer gewesen, die alles ausgelöst hatte. E.'s Sohn habe ihn und einen Freund kommandierend von einem Treffpunkt vertreiben wollen, schilderte das Opfer gestern. Er habe den 14-Jährigen geschubst, worauf dieser seinen Vater holte. Der verfiel dann in gewalttätige Rage. Zum Schluss habe André E. ihm noch gedroht, wenn er den Sohn noch mal angreife, bringe er ihn um, so das Opfer.

 

In Angriff und Drohung machte Staatsanwalt Jörg Rzehak ein in der rechten Szene "typisches Verhalten" der Einschüchterung aus. Im Vergleich zum vorangegangenen Strafbefehl, den André E. anfocht, bekam er im Prozess Nachschlag. Richter Andreas Nahrendorf stockte die ursprüngliche Geldstrafe von rund 600 auf 676 Euro noch einmal leicht auf. Wie im NSU-Prozess schwieg André E. auch im gestrigen Verfahren. Ob er das Urteil anficht, blieb unklar. Er lächelte nur stumm.