Waldheims Neubürger beschäftigt das Gericht

Erstveröffentlicht: 
23.05.2017

Seitdem eine kroatische Familie von Frankenberg nach Waldheim gezogen ist, gibt es Beschwerden. In Frankenberg war die Situation zwischen einer deutschen Herrentagsrunde und Angehörigen der kroatischen vor einem Jahr eskaliert. Das führte zu mehreren Strafverfahren, von einen das Amtsgericht Döbeln jetzt ein weiteres abgearbeitet hat.

 

Waldheim/Döbeln. Die kroatischen Bewohner des Waldheimer Problemhauses haben einmal mehr die Strafjustiz beschäftigt. Der Schwiegersohn der Familie stand jüngst in Döbeln vor dem Strafrichte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn der Bedrohung angeklagt. Die vorgeworfene Tat steht in engem Zusammenhang mit den Männertags-Ereignissen von vor einem Jahr in Frankenberg. Damals hatte der Schwager des Mannes einen jungen Deutschen absichtlich mit dem Auto angefahren, wie es das Schöffengericht im Februar feststellte. Es hatte den Mann wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Als die Ereignisse vor dem Kroatenhaus damals eskalierten, hatte der Mann den Deutschen umgefahren, wie auf einem Video zu sehen ist. 

 

Flucht nach Waldheim?


Die kroatische Familie sieht sich jedoch als Opfer rechter Gewalt, sei wegen Männertags-Ereignisse und weiterer Anfeindungen die Zschopau abwärts nach Waldheim umgezogen. „Sie haben fluchtartig das Haus verlassen. Selbst in Waldheim haben sie keine Ruhe“, sagte Rechtsanwalt Andreas M. Kohn, der den 25jährigen Kroaten jetzt verteidigte. Er soll den Geschädigten der Autoattacke im Krankenhaus Mittweida mit dem Tode bedroht haben. Man würde ihn und seine Freunde finden, dann wären sie tot. Unstreitig ist, dass beide Parteien – also Angehörige der kroatischen Familie und der Geschädigte mit einigen seiner Freunde – nach dem Vorfall im Mittweidaer Krankenhaus waren. Aber ob die Worte wirklich so gefallen sind, ergab der Prozess nicht. „Er hat gesagt, dass er meinen Freund mit dem Tod bedroht hat. Ich habe das dann auf mich bezogen“, sagte der junge Mann als Zeuge aus. Zudem habe ihm der Kroate angekündigt: „Wir kriegen dich.“

 

Rechtsanwalt Kohn stellte es in seinem Schlussvortrag freilich anders dar, stritt ab, dass sein Mandant den jungen Deutschen bedroht habe. „Die Bedrohung ging vom Herrn P. aus.“ Strafrichter Janko Ehrlich brauchte nur einen Blick ins Strafgesetzbuch zu werfen, um den Kroaten unabhängig vom Antrag des Verteidigers freizusprechen. Jemand muss einem anderen oder eine Person, die ihm oder ihr nahesteht, ankündigen, ein Verbrechen an ihm, ihr oder der nahestehenden Person zu begehen. Verbrechen sind alle Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Haft bedroht sind. Jemanden zu töten ist Mord oder Totschlag, also auf jeden Fall ein Verbrechen. Aber ein Freund, der in diesem Fall Adressat der Drohung war, ist keine nahestehende Person. Und „wir kriegen Dich“ keine Ankündigung eines Verbrechens. „Das ist zwar nicht schön, aber es reicht nicht für das Strafrecht“, sagte Richter Ehrlich, als er den Freispruch begründete. 

 

Aktuell keine Beschwerden?


In Waldheim blieben Ereignisse wie in Frankenberg bisher glücklicherweise aus. Dennoch gab es Probleme mit den Kroaten und ihrem unordentlichen Grundstück. „Aktuell liegen mir aber keine Beschwerden vor“, sagt Bürgermeister Steffen Ernst (FDP), der auch schon eine Petition von 50 Anwohnern auf dem Tisch hatte. Sie monierte Feuer in Öfen, deren Essen nicht mehr den Segen des Schornsteinfegers haben, Lärm und ein Tag und Nacht laufendes Notstromaggregat. Wie in der Nachbarschaft zu erfahren ist, gibt es neue Beschwerden der Anwohner.

Von Dirk Wurzel