Verwaltungsgericht: Michael Moos klagt gegen den Verfassungsschutz

Michael Moos mit seiner geschwärzten Akte des Verfassungsschutzes
Erstveröffentlicht: 
20.05.2017

Anwalt Michael Moos klagt beim Verwaltungsgericht gegen das Landesamt für Verfassungsschutz. Er will bestätigt bekommen, dass er jahrelang rechtswidrig unter Beobachtung stand.

 

Von Frank Zimmermann

 

Der Freiburger Rechtsanwalt Michael Moos hat beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen das Landesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Sein Ziel ist es, vom Gericht bestätigt zu bekommen, dass der Verfassungsschutz ihn und auch seine Kanzlei viele Jahre rechtswidrig observiert hat. Über Moos gibt es eine mehr als 700 Seiten dicke Akte, in der dokumentiert ist, wie er seit den 70er-Jahren bis 2013 beobachtet wurde. Der 70-jährige Anwalt ist in linken Kreisen politisch aktiv und hat auch Mandanten in politischen Prozessen vertreten, darunter auch Sympathisanten der linksextremen RAF.

 

Seit 2010 hat der Stadtrat und Vorsitzende der Fraktion Unabhängige Listen vor Gericht darum gekämpft, Einsicht in seine Verfassungsschutzakte zu bekommen. Zunächst bekam Moos Auszüge ausgehändigt, später nach langem Hin und Her die vollständige Akte, dann allerdings zu zwei Dritteln geschwärzt. Mit seinen Klagen vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) und dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte er im Großen und Ganzen. Lediglich einige wenige Stellen wurden sichtbar gemacht, beim großen Rest bestätigten die Gerichte die Position des Landesamts, dass es sich um geheimhaltungsbedürftige Passagen handle und die Quellen geschützt werden müssten. "Die Vertraulichkeit und der Schutz der Informanten stellen einen berechtigten Geheimhaltungsgrund dar", hatte der VGH 2015 geurteilt.

 

Das Gericht muss nun auf Basis der ungeschwärzten Passagen entscheiden

 

Moos und sein Freiburger Anwalt Udo Kauß ziehen nun nichtsdestotrotz vors Verwaltungsgericht Stuttgart, das zuständig ist, weil dort das Landesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Das Gericht muss nun allein auf Basis der ungeschwärzten Passagen der Akte entscheiden, ob die langjährige Observation rechtmäßig war oder nicht. Aufgrund der lesbaren Passagen könne das Gericht auf keinen Fall sagen, das die Beobachtung rechtskonform gewesen sei, ist sich Anwalt Kauß sicher. "Es gibt keine Begründung, die das rechtfertigt." Er glaubt, dass der Verfassungsschutz eher eine Niederlage vor Gericht in Kauf nehme, als seine Organisations- und Verfahrensweisen offenzulegen. Im Falle eines Sieges für Moos könnte der Fall aber interessant für den Landesrechnungshof werden, glaubt Kauß, schließlich habe der Verfassungsschutz sowohl für die Überwachung von Moos als auch für die Rekonstruktion seiner 2002 zwischenzeitlich gelöschten Akte einen enormen, kostspieligen Aufwand betrieben. Eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart könnte sich ins kommende Jahr hinziehen.