Am Dienstag, 18. April standen zwei InternationalistInnen vor Gericht. Ihnen werden in Verbindung mit dem 10.April 2016 Körperverletzungs-, Landfriedensbruchs-, Nötigungs- und Vermummungsdelikte vorgeworfen. Am 10. April 2016 fand eine Demonstration gegen einen Aufmarsch von türkischen Nationalisten und Faschisten, die der AKP nahe stehen statt. Dieser wurde von internationalistischen und antifaschistischen AktivistInnen aus der kurdisch-türkischen und deutschen Linken erfolgreich gestört und behindert.
Mit dem Motto „Friedensmarsch für die Türkei und die EU“ wurde die faschistische Demonstration der „Unabhängige Vaterlandsliebende“ (AYTK) verharmlost und der Krieg der Türkei gegen die kurdische Bevölkerung legitimiert. Die GegendemonstrantInnen machten es sich zur Aufgabe den Faschisten die Straße nicht zu überlassen und so wurde mit allen Mitteln versucht den rechten Aufmarsch zu verhindern. Mit erheblicher Gewalt wurde dieser von der Polizei durchgesetzt. So kam es zu heftigen Auseinandersetzungen. Hundertschaften und Polizisten drängten und attackierten Gegendemonstranten mit Schlagstöcken, Fäusten und Pfefferspray. Pflastersteine und kleinere Barrikaden waren die Antwort.
Der Prozess gegen die beiden angeklagten InternationalistInnen wurde am Dienstag von ungefähr 25 GenossInnen begleitet. Als Zeuge wurde ein Polizeibeamter der an diesem Tag als Zivi unterwegs war, und sich an den eigentlichen Vorfall kaum noch erinnerte, vorgeladen. Seine Aussage basierte ausschließlich auf einem 6 Wochen nach den Protestaktionen angefertigten Bericht, bei dem ebenfalls unklar war, wer ihn verfasst hatte. Zudem wurden die Aussagen des Bullen ausschließlich von den AnwältInnen der Angeklagten und nicht von der Staatsanwaltschaft hinterfragt. Nach mehrfachem Nachfragen der Anwälte der Angeklagten wurde klar das der Zeuge sich weder an eine mögliche Tat noch an den Tag selbst erinnerte. Sein Ziel war es Ausschließlich, dass linke AktivistInnen verurteilt werden. Das Strafmaß wurde sehr hoch, als Haftstrafe, angesetzt.
Verurteilt wurden die InternationalistInnen zu jeweils 9 Monaten Haft auf 2 Jahre Bewährung und 4 Monaten Haft auf 2 Jahre Bewährung und jeweils 40 und 60 Sozialstunden in 6 Monaten. Die Verurteilung von 4 Monaten Haft basiert lediglich auf Vermummung und Nötigung.
Die Repression in Deutschland vor allem gegen AktivistInnen die sich mit der kurdischen und türkischen Linke solidarisieren, wird immer stärker. Dies geschieht vor allem aufgrund der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Beziehung zwischen der Türkei und der BRD. Daher arbeiten ihre Repressionsorgane intensiv zusammen. Der Faschismus des AKP Regimes wird mit dieser Repression legitimiert und unterstützt.
Besonders im Fall der beiden verurteilten InternationalistInnen wird deutlich, dass insbesondere die Solidarität zwischen der deutschen und kurdisch-türkisch Linken geschwächt und eine gemeinsame politische Arbeit erschwert werden soll.
Jedoch ist klar, wir lassen uns dadurch nicht einschüchtern. Unsere Waffe ist Solidarität und solange diese besteht wird eine Spaltung der kurdischen, türkischen und deutschen Linken nicht möglich sein!
Feuer und Flamme der Repression!
Internationale Solidarität aufbauen!
Den Bericht zu dem Prozess der kurdischen Jugendliche findet ihr hier.
Den Aufruf zu den Prozessbegleitungen findet ihr hier.
Und nächste Woche geht es schon weiter:
Kommt zur Prozessbegleitung von Muhlis K. der mit dem §129b, wegen einer angeblichen Mitgliedschaft in der PKK, verurteilt werden soll.
09:00 Uhr | Prozessbegleitung | OLG Stuttgart
12:30 Uhr | Kundgebung | OLG Stuttgart