Büdingen verliert gegen die NPD

Erstveröffentlicht: 
05.04.2017

Die Kleinstadt will der als verfassungsfeindlich eingestuften NPD keine Fraktionsgelder mehr zahlen. Aus Sicht von Richtern unzulässig.

 

Die Stadt Büdingen darf der Partei NPD nicht die Fraktionsgelder streichen. Der Ausschluss der Rechtsextremen von den finanziellen Zuwendungen sei unwirksam, urteilte am Mittwoch der Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Der Senat begründete dies mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Bereits das gewählte Unterscheidungskriterium sei unzulässig. Geklagt gegen das Vorgehen hatte die vierköpfige NPD-Stadtverordnetenfraktion.

 

Damit muss die Kleinstadt in der Wetterau die Ende Januar von FWG, Grüne und SPD beschlossene Satzungsänderung zurücknehmen. Demnach sollen „Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen“ von den sogenannten Entschädigungszahlungen ausgenommen sein.

 

Der VGH hält dieses Vorgehen für nicht rechtens. Niemand dürfe wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden, urteilte der Senat. Möglich sei dies erst, wenn die erkennbare Verfassungsfeindlichkeit zu einem Verbot der Partei geführt habe. Hinzu komme, dass das Streichen von Fraktionszuwendungen die Aufwendungen für die Arbeit im Parlament ganz oder teilweise decken sollen. „Die politische Anschauung von gewählten Stadtverordneten“ sei kein sachgerechtes Kriterium für diese Zuteilung. 

 

Bundesweites Interesse


Die Stadt Büdingen war mit ihrer Satzungsänderung Vorreiterin. Ihr Vorgehen fand bundesweites Interesse bei anderen Kommunen. Es war eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar, wonach die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und trotzdem nicht verboten ist. Eher ein symbolischer Akt denn ein großes Sparprogramm für die Stadt. Komplett konnten die demokratischen Parteien den vier rechtsextremen Stadtverordneten den Geldhahn ohnehin nicht zudrehen. Die Pro-Kopf-Aufwandsentschädigung von 15 Euro pro Sitzung plus 20 Euro monatlich steht jedem Parlamentarier laut Hessischer Gemeindeordnung (HGO) zu. Die Fraktionsgelder hingegen können nach dem Parteiengesetz „an Voraussetzungen geknüpft werden“. Sie sind in der Wetterauer Kleinstadt nicht gerade üppig: 150 Euro plus 40 Euro pro Person erhält eine Fraktion in Büdingen pro Jahr, um ihre Schreibutensilien oder etwa Mieten für Veranstaltungen zu bezahlen.

 

Karl-Christian Schelzke, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, sieht nun den Bund in der Pflicht, das Parteienfinanzierungsgesetz zu ändern. „Man muss ein Verfahren finden, damit Verfassungsfeinde nicht mit Geld des Steuerzahlers ihre Ziele verfolgen können“, sagte Schelzke der Frankfurter Rundschau. Sobald dieses geschehen sei, würden die Kommunen ihre Satzungen entsprechend ändern. „Das machen alle, da bin ich sicher.“