NSU Rhein verhinderte unangemeldeten Einblick beim Verfassungsschutz

Erstveröffentlicht: 
24.03.2017

Der damalige hessische Innenminister Rhein stoppte im November 2011 eine unangekündigte Ermittlung zum NSU beim Verfassungsschutz Hessen. Im NSU-Ausschuss in Wiesbaden verteidigt er jetzt sein Vorgehen.

 

Der frühere hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) hat im November 2011 eine unangemeldete Akteneinsicht des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) durch Mitarbeiter des Generalbundesanwalts (GBA) verhindert. Das hat Rhein am Freitag als Zeuge des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses berichtet – und seine Haltung verteidigt.

 

Es sei „eine Frage der Höflichkeit und des mitteleuropäischen Umgangs“ unter Behörden, dass der Wunsch nach Akteneinsicht vorher angekündigt werde, sagte er in Wiesbaden. Anderenfalls müsse ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen, was nicht der Fall gewesen sei. „Ich habe Wert darauf gelegt, dass das LfV nicht behandelt wird wie ein Beschuldigter in einem Strafverfahren“, sagte Rhein. Er beteuerte aber: „Es gibt keine Geheimnisse, schon gar nicht für den GBA.“

 

Am 4. November 2011 war die fremdenfeindliche Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufgeflogen. Beim oder kurz vor dem Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006, der dem NSU angelastet wird, war der damalige hessische Verfassungsschutz-Beamte Andreas Temme am Tatort, will aber nichts mitbekommen haben.

 

Im November 2011 sprachen zwei Mitarbeiter des GBA unangekündigt beim Verfassungsschutz in Wiesbaden vor, um Akten zu sehen. Genau gleichzeitig saß der damalige Innenminister Rhein in Berlin mit dem Generalbundesanwalt zusammen. Ein solches Durchsuchungsansinnen sei „unüblich, insbesondere wenn man dem Generalbundesanwalt gegenüber sitzt“, kommentierte er jetzt. Später habe sich der Abteilungsleiter des GBA bei ihm für das Vorgehen entschuldigt.

 

Um mögliche NSU-Bezüge zu Hessen aufzuarbeiten, beauftragte der seinerzeitige Innenminister Rhein den damaligen Präsidenten des Landes-Verfassungsschutzes, Roland Desch. Er sollte alle Akten durchforsten lassen. Der heutige Wissenschaftsminister Rhein erinnerte sich im Ausschuss, dass es dabei um 120 000 Akten mit 6700 Aktenzeichen gegangen sei.

 

Er wusste auch noch, dass der Verfassungsschutz keinerlei Hessen-Bezüge des NSU gefunden habe. Rhein konnte sich aber nicht daran erinnern, dass es jemals einen Zwischen- oder Abschlussbericht der Untersuchung gegeben habe. Es sei möglich, dass er nur mündlich informiert worden sei, gab er zu Protokoll.

 

Bei dem Ex-Verfassungsschützer hatte die Polizei Munition und rechtsextreme Schriften gefunden, zudem hatte er Kontakte mit Hells Angels unterhalten und Orte aufgesucht, die ihm dienstlich untersagt waren. Am Freitag wurde Rhein eine Liste der Polizei über diese Verfehlungen vorgehalten. Der Minister betrachtete sie interessiert, als habe er sie noch nie gesehen, und kommentierte: „Ist nicht gut.“

 

Ebenso rätselnd schaute er sich den Ausdruck der E-Mail an, die Temmes Vorgesetzte Iris Pilling im März 2006, zwei Wochen vor dem Kasseler Mord, an alle V-Mann-Führer geschickt hatte. Darin bat sie darum, sich umzuhören, ob jemand etwas über die Mordserie mit der immer gleichen Ceska-Waffe sagen könne.

 

Temme bestritt im Bundestags-Untersuchungsausschuss, jemals dienstlich mit den Ceska-Morden befasst gewesen zu sein. Jetzt lieferte die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss aber eine Version des E-Mail-Ausdrucks nach, die mehrere Paraphen trägt – nach Einschätzung der Linkspartei auch die von Temme. Bisher hatte dem Ausschuss nur eine Fassung der E-Mail vorgelegen, die nicht abgezeichnet war.

 

Die Akten waren zu Rheins Amtszeit an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags geliefert worden. Die Linke hegt den Verdacht, der Ausdruck mit Temmes Unterschrift sei dem Ausschuss vorenthalten worden.

 

Rhein sagte, er habe mit der Zusammenstellung der Akten nichts zu tun gehabt. Diese seien von den untergeordneten Behörden zusammengestellt und dann an die Staatskanzlei weitergeleitet worden.