Arzt muss wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
14.02.2017

Jener Arzt, der im Sommer 2016 mit der Ankündigung, keine Flüchtlinge zu behandeln, für Schlagzeilen gesorgt hatte, muss sich demnächst wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht verantworten.

 

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen ihn Anklage nach Paragraf 3g Verbotsgesetz erhoben. Das bestätigte die Sprecherin des Straflandesgerichts Christina Salzborn am Dienstag. Dem praktischen Arzt wurde nach seinen fremdenfeindlichen Äußerungen der Kassenvertrag gekündigt. Außerdem belegte ihn die Ärztekammer mit einem Berufsverbot und strich ihn von der Ärzteliste - mehr dazu in Arzt behandelt keine Asylwerber: Berufsverbot. 

 

Propagandamaterial sichergestellt


Ins Visier der Justiz geriet der 54-jährige Mehrfachakademiker mit markanten Postings auf seinem Facebook-Profil, wo er laut Anklage wiederholt den Nationalsozialismus gutgeheißen haben soll. Er teilte auch Links, die auf antisemitische, rechtslastige und neonazistische Websites und Blogs verwiesen. Im Zuge einer Hausdurchsuchung konnte bei dem Arzt umfangreiches nationalsozialistisches Propagandamaterial sichergestellt werden.

 

Bei der eingehenden Untersuchung des Laptops des Arztes wurde auf der Festplatte weiteres Belastungsmaterial gefunden. Mit von der Anklage umfasst sind auch Äußerungen des Mannes, mit denen er den Holocaust leugnete. Wann der Schwurprozess gegen den umstrittenen Arzt stattfinden wird, ist noch unklar. Es gibt noch keinen offiziellen Verhandlungstermin. 

 

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