Asylpolitik in Sachsen - Kein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt

Erstveröffentlicht: 
23.01.2017

In Sachsen wird es vorerst kein Bleiberecht für Migranten geben, die Opfer rechter Gewalt geworden sind. Die Staatsregierung hat eine entsprechende Forderung der Linkspartei zurückgewiesen. Auf Nachfrage des MDR teilte das Innenministerium in Dresden mit, es halte die derzeit in Sachsen geltende Rechtslage für ausreichend. Sächsische Behörden würden ohnehin in jedem einzelnen Fall prüfen, ob Gründe für eine Aussetzung der Abschiebung vorlägen. Das gelte auch für Opfer rechter Gewalt.

 

Die Linke im Sächsischen Landtag hatte gefordert, der Freistaat solle dem Vorbild Brandenburgs folgen. Dort werden abgelehnte Asylbewerber, die nachweislich Opfer rechtsmotivierter Gewalttäter geworden sind, vorerst nicht abgeschoben. Das Bundesland hat damit eine Vorreiter-Rolle eingenommen.