Buchenbacher Rathaus: Rauswurf wegen unbedachter Reichsbürger-Rhetorik

Erstveröffentlicht: 
17.01.2017

Die Gemeinde Buchenbach hat einer Mitarbeiterin der Meldestelle gekündigt. Sie hatte in einem Amtsschreiben Auskünfte zum Personalausweis erteilt, die nicht autorisiert waren und Ideologien der "Reichsbürger" beinhalteten.

 

Die Gemeinde Buchenbach hat am Montag einer Verwaltungsmitarbeiterin gekündigt, die wohl in Unwissenheit den "Reichsbürgern" ideologische Argumentationshilfe geleistet hat, die sodann über die sozialen Medien verbreitet worden sind.

Was war geschehen? Am 27. Dezember hatte sich ein Buchenbacher Bürger ans Rathaus gewandt. Seine Fragen zu vermeintlichen Unrichtigkeiten im Personalausweis legen eine Nähe zur Ideologie der "Reichsbürger" nahe. Unter anderem fragte er, warum als Staatsangehörigkeit "deutsch" und nicht "Deutscher" eingetragen sei. Um die Fragen präziser beantworten zu können, startete die Bedienstete eine eigenständige Internetrecherche. Dabei war sie offenbar auf Seiten gestoßen, die dubiose Inhalte aus dem Lager der "Reichsbürger" vermittelten. Für ihre Antwort an den Bürger übernahm sie Formulierungen von diesen Seiten. Ihr Schreiben wurde mit dem offiziellen Briefkopf der Gemeinde mit Datum vom 28. Dezember 2016 versandt.

Die Antworten wurden sodann auf Internetblocks der "Reichsbürger"-Szene veröffentlicht und somit die Mitarbeiterin und die Gemeinde bloßgestellt. In dem Dokument waren Sätze zu finden wie: "Die Personalausweise sind Sklavenverträge nach Handelsrecht". Eine dieser der "Reichsbürger"-Szene zuzurechnenden Seiten schildert, wie der Mann nochmals aufs Rathaus ging, um nachzufragen, wo die Gemeindemitarbeiterin die in ihrem Schreiben verwendeten Informationen herhabe. Aus ihrer Antwort ergab sich demnach, dass ihr der dubiose Hintergrund der von ihr benutzten Quellen nicht bewusst war.

 

Bürgermeister Harald Reinhard versicherte gegenüber der BZ, dass weder er noch der Hauptamtsleiter von dem Schreiben der Mitarbeiterin, schon gar nicht von dessen Inhalt Kenntnis hatten. "Die Gemeinde Buchenbach hat gegenüber dem Empfänger des Schreibens die Aussagen in vollem Umfang zurückgenommen," heißt es dazu in einer Pressemitteilung vom Dienstag, in der auf eine Anfrage des Südwestrundfunks reagiert wurde. Inzwischen hat die Gemeinde eine Weitergabe oder Verbreitung des Schreibens unter dem Briefkopf, dem Namen und dem Wappen der Gemeinde sowie die Zuordnung des Inhaltes untersagt.

Dessen ungeachtet hatte der Vorgang ein empfindliches Nachspiel für die Mitarbeiterin. Sie ist erst seit dreieinhalb Monaten beschäftigt und befindet sich noch in der Probezeit. Deshalb entschied sich der Bürgermeister, das Arbeitsverhältnis zu beenden, und sprach am Montag die Kündigung aus. Bis zur Wirksamkeit der Rechtsfrist wurde die Mitarbeiterin freigestellt. Wie aus dem Rathaus verlautete, sind vergleichbare Äußerungen der Mitarbeiterin zuvor oder danach nicht bekannt und nach ihren eigenen Angaben nicht gemacht worden. Sie verfügte nach den Zeugnissen über einschlägige Qualifikationen und langjährige Verwaltungserfahrung. Es scheint, dass es sich um ein folgenreiches Versehen und nicht um eine gewollte Verwendung von Gedankengut der "Reichsbürger".

Das Rathaus reagierte mit einer Dienstanweisung für die Mitarbeiter zum Umgang mit sogenannten "Reichsbürgern".

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