BS: Berufungsverhandlung gegen zwei Tierbefreiungsaktivisten – 2. Tag

Polizeizeuge Antl

Beweise auf Irrfahrten

Mit dem letzten Zeugen verlief die Beweisaufnahme noch mehr im Sand. Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch hohe Strafen. Das Urteil fiel dagegen „milde“ aus.

 

Berufungsprozesse und Zeugen teilen manchmal dasselbe Schicksal: Je weiter die Ereignisse in der Vergangenheit liegen, desto weniger neue Erkenntnisse bringen sie mit sich. So auch im Berufungsprozess gegen Andre und Philipp, der am 08.12. in die zweite Runde ging. Geladen waren insgesamt vier Zeugen, die bereits im Zuge des ersten Prozesses befragt worden waren und deren erneute Vernehmung nur geringfügig weiterführende Informationen erbrachte. Polizeikommissar Urban beispielsweise wies gleich zu Beginn darauf hin, dass er große Erinnerungslücken habe. Weder die „Geschädigten“ noch die beiden Angeklagten konnte er im Gerichtssaal wiedererkennen, an die Abläufe in der Tatnacht erinnerte er sich nur grob. Wie viele Streifenwagen, Passanten, Beamte oder Zivilpolizisten vor Ort waren entzog sich ebenso seiner Erinnerungsfähigkeit wie die Bekleidung der Angeklagten. Auch zu „wie auch immer gearteten Maßnahmen“ auf der Polizeiwache – genauer: dass die Beschuldigten u.a. geschlagen, ausgezogen und beschimpft wurden – konnte er keinerlei Auskunft geben, da er sich zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Wache befunden habe.

 

Norbert Antl, ermittlungsleitender Beamte vom Zentralen Kriminaldienst, bewies unterdessen neuerlich sowohl zweifelhafte Kompetenzen als auch Motivationen. Die Zuordnung der Beschuldigten zu den Tatvorwürfen habe er größtenteils auf der Grundlage verschiedener Akten vorgenommen. So habe er die Körpergröße der Angeklagten anhand erkennungsdienstlicher Daten ihrer Kriminalakten bestimmt und die Brechstange dem Angeklagten Mulzer mit Hilfe eines Sicherstellungsprotokolls zugeordnet – obwohl eine solche Zuordnung dort gar nicht stattgefunden hatte und die federführenden Kollegen ihm nicht bekannt seien. Die entscheidenden Zwischenschritte zur Identifikation der vermeintlichen Täter blieben offenbar in erster Linie seiner Intuition überlassen – oder spielten hier etwa die Besprechungen mit den Kollegen vom FK4 (Staatsschutz) eine gewichtige Rolle? Warum seine Kollegen den Prozessen mehrfach beigewohnt hatten, begründete Antl mit dem Ziel, das eigene Verhalten im Gericht später besser reflektieren zu können. Über etwaige Misshandlungen auf der Wache habe er wiederum erst später aus den Medien erfahren und mit dem Hinweis, es handle sich dabei lediglich um die Darstellung der Tierschützer, in der Ermittlungsakte „zur Kenntnis genommen“. Eine Untersuchung der Vorfälle wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen, die jedoch bekanntlich tatenlos blieb.

 

Es folgte Schaffner Braun von der Deutschen Bahn zur Aussage im Prozess wegen Erschleichens von Leistungen gegen Philipp. Nochmals fasste dieser die Ereignisse im Bahnhof München und im Zuge von München nach Nürnberg zusammen. Demnach habe eine Gruppe Personen mit Plakaten und Sprechchören, die deren Freifahrtabsicht offen kund taten, zunächst im Bahnhof demonstriert, schließlich den Zug bestiegen und dort keine Fahrausweise vorzeigen können. Trotz der offensichtlichen Hinweise sei Braun die Absicht der Personen allerdings nicht klar gewesen, da sich so viele Menschen am Bahnsteig befunden hätten. Der relevante Tatvorwurf des Erschleichens von Leistungen ließe sich seinen Aussagen gemäß also nicht entkräftigen.

 

Im Anschluss wurde schließlich mit Polizeikommissar Michael Bräuer vom Landeskriminalamt Niedersachsen der letzte Zeuge geladen. Seine Vernehmung glich einer Farce auf die bisherige Anklage: Hatte diese noch behauptet, dass Philipp von Wachmann Kontny am Boden fixiert wurde, während Andre mit Wachmann Keim konfrontierte war, kehrte Bräuer diese Zuordnung kurzerhand um. Mit geradezu erstaunlicher Gewissheit -die er in der ersten Instanz noch nicht hatte- identifizierte er jetzt Andre als die Person, die am Boden lag, dementsprechend Philipp der vermeintliche „Brechstangenschläger“ gewesen sein musste. Brechstange, Pfefferspray und andere Gegenstände seien bei seiner Ankunft am Tatort jedoch wild über die Szenerie verteilt gewesen. Eine Zuordnung der Gegenstände habe so nicht stattfinden können. Zudem seien die Polizeibeamten wegen Graffitischmiereien gerufen worden – von einer tätlichen Auseinandersetzung sei zunächst gar nicht die Rede gewesen.

 

Der nun umso verwirrenderen Beweislage zum trotz forderte Staatsanwältin Cording drastische Strafen. Zwar sei der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung aufgrund der fehlenden Zuordnung zwischen Brechstange und „Angreifer“ nicht ins Urteil einzubeziehen, angesichts der Vorstrafen der Beschuldigten sei die Sachbeschädigung jedoch für mehrmonatige Haftstrafen ohne Bewährung ausreichend, da es sich eindeutig um eine Überzeugungstat gehandelt habe – weshalb eine Tat aus politischer Überzeugung schwerwiegender sei als eine aus bloßer Zerstörungslust oder anderen „kriminellen“ Motiven, blieb jedoch unbegründet. Richter Seidel schloss sich diesem Plädoyer glücklicherweise im Strafmaß nicht an. Eindeutig urteilsrelevant sei lediglich die Sachbeschädigung und die doppelte Erschleichung von Leistungen in Philipps Falle. Eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung setze jedoch entweder eine eindeutige Zuordnung oder aber eine Mittäterschaft voraus, die allerdings beide nicht zu erkennen seien. Zwar gäbe es Indizien, beweisen lasse sich jedoch weder, wer welche Rolle in der Auseinandersetzung mit den Wachmännern gehabt hatte, noch ob die Beschuldigten vorab zu einer Auseinandersetzung entschlossen waren. Die Misshandlungsvorwürfe kamen in der Urteilsbegründung jedoch nicht mehr zur Sprache. Nach beinahe sechs zähen Stunden stand das Urteil damit fest: 6 Monate Haftstrafe auf drei Jahre Bewährung für Andre samt 100 Sozialstunden sowie 7 Monate Haft auf drei Jahre Bewährung und 100 Sozialstunden für Philipp.

 

Mehr Infos auch zu vergangenen Prozesstagen findet ihr unter:

http://kampagne-gegen-tierfabriken.info/solidaritaet-mit-andre-und-philipp/