15. Dezember: Heute hat die Atomwirtschaft Grund zum Feiern

Stoppt Steuertricks der Atomkonzerne

Intensive Tage in der Atompolitik: Letzte Woche Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht ein von der Presse reihenweise falsch verstandenes, in großen Teilen wegweisendes Urteil zur AKW-Laufzeitverkürzung 2011. Dann am Freitag die Meldung, die Stromkonzerne würden 20 Klagen zurückziehen (ohne dazu zu sagen, dass damit nur etwa fünf bis sieben Prozent des Streitwertes vom Tisch ist, weil die größten Klagen weiterlaufen). Am Montag erstattet .ausgestrahlt Strafanzeige gegen die AKW-Betreiber wegen Verstoßes gegen die Strahlenschutzverordnung. Und am heutigen Donnerstag schließlich der – negative – Abschluss von mehr als zwei Jahren Kampf um die Atom-Finanzen.

 

Der Bundestag wird heute beschließen, dass in Zukunft die Allgemeinheit für den Atommüll zahlen muss und nicht mehr diejenigen, die jahrzehntelang Milliarden mit ihren AKW verdient haben. Die Stromkonzerne können sich mit einer Einmalzahlung freikaufen. Gleichzeitig wird das Parlament aller Voraussicht nach einen Antrag auf Verlängerung der Brennelementesteuer abschmettern. .ausgestrahlt wird heute gemeinsam mit Bündnispartner*innen und Aktiven aus Berlin vor dem Reichstagsgebäude protestieren.

 

Damit geht für .ausgestrahlt eine Auseinandersetzung zu Ende, die vor mehr als zwei Jahren begann und bei der sich unzählige Atomkraftgegner*innen aktiv eingemischt haben. Ein Resümee im Blog.

 

Wer genauer verstehen will, was der Bundestag heute beschließt/beschlossen hat, kann unsere Fragen und Antworten „… und wer zahlt für den Müll?“ nachlesen (aus redaktionellen Gründen schon aus der Perspektive „nach der Entscheidung“ geschrieben).

 

Die .ausgestrahlt-Presseerklärung zum minimalen Klage-Rückzug der Stromkonzerne fand am Wochenende große Verbreitung, etwa auf tagesschau.de, bild.de und zahlreichen anderen Online-Medien und in Agentur-Meldungen.

 

Die .ausgestrahlt-Presseerklärung zur Strafanzeige gegen die AKW-Betreiber wegen des Verstoßes gegen das Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung.