Am 1.12. fand der Prozess gegen einen prokurdischen Demonstranten am Amtsgericht Würzburg statt. Er hatte bei einem Gegenprotest gegen die türkischen Nationalist*innen der UETD ein Plakat hochgehalten mit der Aufschrift "Solidarity with the freedom fighters of Rojava. Down with IS, fundamentalism and patriarchy". Zudem war eine kurdische Kämpferin und die kurdische Sonne abgebildet. Bei diesem Gegenprotest wurde ihm das Plakat von einem polizeilichen Greiftrupp entrissen und beschlagnahmt, wobei dieses zu Schaden kam; er wurde abgeführt, durchsucht und mit zwei Anzeigen konfrontiert. Zum einen wurde das Halten des Plakates kriminalisiert, da das Symbol der KCK vermutet wurde, zum anderen wurde ihm der falsche Vorwurf gemacht, er hätte einen Bullen beleidigt ("Du kannst mich mal!")
Beim Prozess erschienen viele solidarische Menschen im Zuschauerraum. Der Jugendrichter Krieger versuchte den politischen Kontext des Verfahrens von Anfang an zu leugnen. Als der Angeklagte zu seiner Verteidigung die Bedeutung des Gegenprotestes erläuterte und auf das faschistische Weltbild der UETD-Demonstrant*innen zu sprechen kam, wurde er abgeblockt mit den Worten "Das kann man alles im Internet nachlesen. Das ist unwichtig für den Prozess". Auch als die Anwältin politisch argumentierte, fiel der Richter ihr ins Wort: "Plädieren können Sie später. Plädieren können Sie später. Plädieren können Sie später!" Durch dieses Auftreten des Richters machte sich eine gewisse aufgezeizte Stimmung bemerkbar. Nachdem der Anwältin kein politisches Statement erlaubt wurde, verwies sie auf die Unglaubwürdigkeit der Polizei, die behauptete, nicht mitgeilmt zu haben, was jedoch auf kursierenden Internetvideos zu sehen ist. Hierbei ließe sich zumindest der Vorwurf der Beleidigung widerlegen. Richter und Staatsanwalt zeigten hierfür kein Interesse, der Richter meinte wortwörtlich, es sei ihm "scheißegal"; der Staatsanwalt musste einräumen, diese sehr einfach zu findenden Videos in seiner mehrmonatigen Vorbereitungszeit nicht gesehen zu haben.
Der erste Bullenzeuge Horn wurde angehört. Das Gespräch zwischen Richter und Bulle lief ähnlich angespannt wie zuvor mit dem Angeklagten. Das liegt an der rhetorischen Unfähigkeit des Bullen, der die Fragen nicht konkret beantwortete und ausschwiff, wodurch der Richter wütend wurde. Letztlich sagte er, dass er keine Beleidigung gegen seinen Kollegen Kopp mitbekommen habe, obwohl er die ganze Zeit etwa 1-2 Meter vom Angeklagten entfernt stand.
Als schließlich der zweite Bullenzeuge und angeblich Geschädigter Kopp aussagte, gipfelte die Peinlichkeit für die Staatsanwaltschaft. Zur Beleidigung meinte er, dass diese nie gefallen sei. Als der Richter darauf hinwies, dass dies in der Anklage stehe und die schriftliche Aussage des Bullen diesen Vorwurf beinhaltete, fragte der Bulle: "Das hab ich gesagt?" Offensichtlich war damit der Anklagepunkt der Beleidigung falsch und die Unterstellung gegenüber dem Angeklagten willkürlich. Als der Staatsanwalt merkte, dass sich die Chancen für den Angeklagten verbesserten, versuchte er dem Bullen "auf die Sprünge zu helfen", indem er suggestive Fragen stellte und sich doch noch erhoffte, er würde den Angeklagten beschuldigen ("Sind Sie sich wirklich ganz sicher? Gibt es nicht doch noch ein paar Kollegen, die das mitbekommen hätten?") Hier zeigte sich mal wieder der eiserne Willen der Staatsanwaltschaft, Menschen, die in einem politischen Prozess stehen, zu schaden, wo es nur geht. Doch nicht nur für die Anwältin, sondern auch für den Richter war dieser Punkt hinfällig geworden. Bleibt jedoch der fade Beigeschmack der Verhandlung, dass Bullen in ihren Ermittlungen lügen und konstruieren können, was sie wollen.
Auf Ende zu sah man beim Richter eine gewisse Betrübtheit über das Verfahren. So sprach er von einem "kaputten Verfahren" und plädierte dafür, die Verhandlung einzustellen und dem Angeklagten das Plakat wieder auszuhändigen. Begründet wurde dieser Vorschlag mit den Worten "Ich hab keine Ahnung, ob dieses Plakat strafbar ist. Und wenn ich das nicht weiß, kann er es auch nicht wissen." Man merkte, dass dem Richter der Vorwurf lächerlich erschien und er sich auch in der Frage um kurdische Organisationen und deren Symbole keineswegs auskannte. Die Herausgabe des Plakats wurde vom Staatsanwalt jedoch verhindert. Es müsse für weitere Nachforschungen in der Aufbewahrungskammer bleiben.
Im Plädoyer sprach sich der Staatsanwalt dafür aus, den Angeklagten in beiden Fällen schuldig zu sprechen. Das Plakat sei definitiv verboten und die Beleidigung sei trotzdem gefallen- sie stehe ja in den Akten- auch wenn sich die zwei Bullenzeugen nicht daran erinnern können. Jedoch plädierte er für das Jugendstrafrecht, da ein solches Verhalten "typisch für Jugendliche" sei. Mit diesem "typischen" Verhalten meinte er wohl das Grundrecht auf legitimen Protest.
Der Richter, dem das alles sehr unangenehm erschien, sprach den Angeklagten jedoch frei. Beschämend musste er zugeben, dass es sich bei diesem Verfahren um "kein Ruhmesblatt für unseren Staat" handelte. Um noch ein paar pädagogische Worte mit auf den Weg zu geben, meinte er: "Wir konnten Ihnen keine Straftat nachweisen, aber geben Sie sich doch nicht der Gefahr einer solchen aus."
Das bedeutet im Klartext: Gehen Sie nicht auf Demonstrationen! Lassen Sie die UETD und Grauen Wölfe unbeachtet in Würzburg aufmarschieren! Bleiben Sie lieber zuhause und akzeptieren Sie den Zustand dieser Welt, wie er ist!
Warum? Man könnte ja Gefahr laufen, einer Straftat, die man nie begangen hat, angezeigt zu werden. Durch das Halten eines legal erhältlichen Plakats zum Beispiel. Oder durch die Lügen von Bullen, die einfach aus dem Nichts Beleidigungen erfinden können.
Der Richter hatte recht, das Verfahren war "kein Ruhmesblatt". Sein Aufruf zur Apathie jedoch auch nicht!