Münsteraner bekommen Freiheitsstrafen für Brandanschläge auf Flüchtlingsheim

Erstveröffentlicht: 
30.11.2016

Münster - Die beiden jungen Männer, die eine Flüchtlingsunterkunft in Hiltrup angezündet hatten, müssen ins Gefängnis – und zwar mehrere Jahre. Beide hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen Motiven gehandelt.


Von Markus Lütkemeyer

Fünf Jahre Haft stehen dem 23-Jährigen Hauptangeklagten bevor. Er hat den zweiten, weit verheerenderen Brand alleine zu verantworten. Das Gebäude wurde dabei so stark beschädigt, dass es abgerissen werden musste. In der Summe ein Millionenschaden.

Sein mitangeklagter Komplize im Alter von 25 Jahren war nur beim ersten Anschlag dabei und erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Damit orientierte sich das Gericht beim Strafmaß an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Nur das junge Alter der Angeklagten und die frühen Geständnisse haben höhere Strafen verhindert.

Beide Täter standen zum Tatzeitpunkt bereits unter Bewährung und müssen zusätzlich ihre Reststrafen hinter Schloss und Riegel absitzen. Außerdem müssen sie damit rechnen, in einem Zivilprozess auf Schadensersatz verklagt zu werden.

Beim zweiten Anschlag im Juni war der Hauptangeklagte alleine unterwegs. Beide hatten gestanden.

In einer Verhandlungspause geht die Partnerin des Hauptangeklagten nach vorne zu ihrem 23-jährigen Freund. Sie knetet nervös ihre Hände und wartet, bis die meisten Besucher den Gerichtssaal verlassen haben. Dann lehnt sie sich zum Angeklagten hinüber und gibt ihm einen Kuss. Ihre Haut hat einen dunklen Teint – unverkennbar hat die Freundin des Angeklagten marokkanische Wurzeln.

Die Taten des 23-Jährigen könnten also gar nicht fremdenfeindlich sein, hatte sein Verteidiger argumentiert. Und die des Mitangeklagten sowieso nicht – der sei ja selber Immigrant.

Das Gericht sieht das ganz anders. Beide Angeklagten wurden auch wegen des fremdenfeindlichen Hintergrundes der Brandanschläge auf die noch unbewohnte Hiltruper Flüchtlingsunterkunft zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. „Ihre Partnerin und ihre ausländischen Freunde sind für sie ja nicht fremd“, erklärt der Richter, warum auch Menschen mit guten Kontakten zu Ausländern und Einwanderern fremdenfeindliche Verbrechen begehen können.

Beide Brandanschläge seien ja nicht gegen irgendjemanden oder irgendwas gerichtet gewesen. Sondern gegen den Einzug von 50 alleinreisenden Männer in die Flüchtlingsunterkunft am Sportplatz Hiltrup-Süd. Die Angeklagten hatten ausgesagt, sie wollten mit dem Brandanschlag verhindern, dass es in Hiltrup zu Vorfällen wie in der Kölner Silvesternacht kommt.

„Die Angeklagten haben sich ein Urteil angemaßt“, so der Richter.  „Für ihre Annahmen gibt es keine Anhaltspunkte“ – ausschlaggebend war alleine eine fremdenfeindliche Haltung, die über Wochen und Monate in der Clique kultiviert wurde.

Auch eine andere Strategie der Verteidigung geht nicht auf. Die Anwältin des 25-Jährigen hatte davor gewarnt, nur deswegen eine hohe Strafe zu verhängen, weil der Brandstifter-Prozess von den Medien genau beobachtet wird. Das Gericht wies solche Vorwürfe zurück. Der einzige Zusammenhang zwischen hohen Strafen und der intensiven Berichterstattung sei die schwerwiegende Tat.