Prozess gegen Maik Schneider muss wohl neu aufgerollt werden

Erstveröffentlicht: 
25.11.2016

Der Ausraster eines Schöffen hat ein Nachspiel: der Prozess wird wohl erneut aufgerollt. Ein Schöffe hatte den Angeklagten NPD-Mann Schneider emotional angeblafft. Nun hat Schneiders Anwalt einen Befangenheitsantrag gestellt, der Schöffe wird wohl ausgetauscht, damit müsste der Prozess von vorne beginnen.

 

Potsdam. Der Prozess gegen den NPD-Politiker Maik Schneider muss möglicherweise von vorne beginnen. Grund ist eine Äußerung eines Schöffen am Donnerstag. Der hatte Schneider angeblafft: „Bilden Sie sich ein, dass einer den Quatsch glaubt, den Sie von sich geben?“ Zuvor hatte Schneider in einem wirren und ausuferndem Beitrag erklärt, dass der Brandanschlag auf die Turnhalle ein Versehen gewesen sei. Der Verteidiger des 29-jährigen Schneiders hat noch am Donnerstagabend einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen gestellt, am Freitag ist der Antrag beim Landgericht eingegangen. Dieser wird nun geprüft. Müsste der ehrenamtliche Richter tatsächlich ersetzt werden, hätte das Auswirkungen auf den laufenden Prozess – er müsste neu aufgerollt werden. Am Dienstag wird das laufende Verfahren fortgesetzt. Ob es bis dahin eine Entscheidung über den Antrag gibt, war am Freitagnachmittag noch unklar.

 

Zum Thema:


Die irritierende Aussage von Maik Schneider

Geständnisse belasten den NPD-Politiker

Schneider macht aus Prozess eine Show

Warum die Aussage von Maik Schneider so irritierend ist

Die lange Liste des rechten Terrors in Nauen

 

Schneiders Verteidiger Jens-Michael Knaak sagte auf MAZ-Nachfrage, dass der Schöffe seiner Auffassung nach wegen seiner Äußerung ausgetauscht werden solle. Er habe zwar Verständnis dafür, dass die Laien-Richter nicht so abgebrüht seien wie Berufsrichter. Aber die Äußerung des Schöffen sei so tendenziös gewesen, dass er den Befangenheitsantrag stellen musste.

 

Schneider hatte am Donnerstag eine zweistündige Einlassung verlesen und den Aussagen der Mitangeklagten widersprochen. Diese hatten ihn als Rädelsführer der angeklagten Gruppe bezeichnet. Demnach soll Schneider mehrere kriminellen Aktionen geplant und durchgeführt haben, darunter den Brandanschlag auf eine Turnhalle in Nauen im August 2015. Dort sollten Flüchtlinge untergebracht werden. Bei mehreren Treffen sei der Anschlag geplant worden, unter anderem hätten Schneider und seine Komplizen brennbares Material beschafft. Schneider bestritt das und sagte, der Anschlag sei eine spontane Idee gewesen – geboren im Frust über eine geplatzte Reise an den Bodensee. Er habe die Halle nicht abbrennen, sondern lediglich ein Zeichen setzen wollen. Wie es dennoch zu dem verheerenden Feuer kommen konnte, sei ihm ein Rätsel.

 

Darüber, ob der Befangenheitsantrag begründet ist, wird die 1. Große Strafkammer am Landgericht Potsdam entscheiden, erklärte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Eine Auswechslung des Schöffen gilt unter Experten aber als wahrscheinlich. „Es ist schwer, ihn nach solch einer Bemerkung zu halten“, sagt Uwe Hellmann, Strafrechtler an der Universität Potsdam. Ein Befangenheitsantrag werde immer dann gestellt, wenn Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters oder Schöffen aufkommen. Sollte der Prozess noch einmal beginnen, müsste die sechs Angeklagten erneut vernommen werden. „Nur das, was in einer Hauptverhandlung zur Sprache kommt, darf zur Urteilsbegründung herangezogen werden“, erklärt dazu Strafrechtler Hellmann. Das bedeutet: Auch Schneider würde wohl erneut aussagen. Spannend wird, ob er seine zweistündige Einlassung vom Donnerstag dann so wiederholt.

 

Von Christian Meyer