Anklage gegen „Terrorgruppe Freital“ erhoben

Erstveröffentlicht: 
07.11.2016

Dresden. Der Generalbundesanwalt hat Anklage erhoben gegen acht mutmaßliche Mitglieder einer Bande Freitaler Rechtsextremisten. Die Karlsruher Behörde wirft der sogenannten Terrorgruppe Freital unter anderem Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor.

 

Die 161 Seiten umfassende Anklageschrift wurde vor einigen Tagen dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden übermittelt und wird nun den Strafverteidigern zugestellt. Mit einem Termin für den Strafprozess wird nicht vor Anfang nächsten Jahres gerechnet. Aus Sicherheitsgründen wird zurzeit eigens ein neuer Gerichtssaal gebaut.

 

Die Gruppe – sieben Männer und eine Frau – soll in Freital und Dresden Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und eine links-alternative Wohngemeinschaft verübt haben. Auch der Anschlag auf das Fahrzeug eines Kommunalpolitikers und auf ein Parteibüro der Linkspartei wird ihr zur Last gelegt. Die Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. Im April hatte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen von der sächsischen Justiz übernommen und fünf Beschuldigte mit der Antiterroreinheit GSG 9 festnehmen lassen.

 

Der Dresdner Strafverteidiger Endrik Wilhelm sagte, seine Mandantin habe keinen Grund, auf irgendetwas stolz zu sein und frage sich heute selbst, wie sie sich habe mitreißen lassen können. „Unbeschadet dessen erweckt die Anklage den Eindruck, dass sie dem Zweck dient, in Sachsen ein öffentlichkeitswirksames Exempel zu statuieren.“