Entscheidung vor Gericht - Verfassungsgerichtshof: Ulbig muss über Wilders-Eskorte bei Pegida informieren

Erstveröffentlicht: 
27.10.2016

Das Sächsische Innenministerium muss der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) mitteilen, wie viele Polizisten im April 2015 den niederländischen Politiker Geert Wilders zu Pegida eskortiert haben.

 

Dresden. Das Sächsische Innenministerium muss der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) mitteilen, wie viele Polizisten im April 2015 den niederländischen Politiker Geert Wilders zu Pegida eskortiert haben. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Donnerstag und gab damit einer Klage der Landtagsabgeordneten Recht, teilte die Fraktion mit. Nagel sei in ihrem Frage- und Auskunftsrecht verletzt worden, urteilte der Verfassungsgerichtshof in Leipzig. (Az.: Vf. 23-I-16). Kleine Anfragen müssten nach bestem Wissen beantwortet werden, sofern nicht Rechte Dritter, gesetzliche Regelungen oder Geheimschutzinteressen dem entgegenstehen. Die Antwort des Innenministeriums genüge den Anforderungen nicht.

 

Nagel hatte im Januar mittels einer kleinen Anfrage wissen wollen, wie viele Beamte und wie viele Polizeifahrzeuge damals für Wilders im Einsatz waren. Das Innenministerium wollte dies jedoch unter Verweis auf „Sicherheitsgründe“ nicht beantworten, Nagel zog vor Gericht. „Geert Wilders‘ Besuch bei Pegida am 13. April 2015 war kein Staatsakt. Darum stellt sich natürlich die Frage, welche Dimension das Polizeiaufgebot hatte, das ihn zum Kundgebungsort eskortierte und wie viel dieser Privatbesuch eines extrem rechten Politikers die öffentliche Hand gekostet hat“, so die Leipziger Politikerin. Am 13. April 2015 hatte Pegida Wilders in die Dresdner Flutrinne eingeladen. Der Niederländer war mit einer Wagenkolonne vom Flughafen zum Versammlungsort und wieder zurück eskortiert worden.

 

Eine zweite Klage drehte sich um die Ablehnung einer von den Linken im Haushaltsausschuss beantragten Anhörung von Sachverständigen zum Haushaltsbegleitgesetz. Die Ablehnung des Anhörungsantrags der Linken sei verfassungswidrig gewesen. (Az.: Vf. 134-I-15) Die Fraktion sei in ihrem Recht auf chancengleiche Teilhabe im parlamentarischen Verfahren verletzt worden. Dessen Durchsetzung dürfe nicht davon abhängen, ob sich eine Fraktion in der Mehr- oder Minderheit befinde, erläuterte Gerichtspräsidentin Birgit Munz.

 

Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linken, nannte diese Entscheidung „richtungsweisend“. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Sebastian Scheel, erklärte: „Der Stellenwert der Entscheidung besteht in der Stärkung der Rechte der Opposition im Prozess der Gesetzgebung, insbesondere in der Haushaltsgesetzgebung.“

 

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Michel, betonte, künftig werde man die vom Verfassungsgerichtshof aufgestellten Maßstäbe selbstverständlich beachten. Der SPD-Haushaltspolitiker Mario Pecher erklärte, für die Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/18 seien frühzeitig Anhörungstermine vereinbart worden.