Mutmaßliches Mitglied der "Terror Crew Muldental" freigesprochen

Erstveröffentlicht: 
20.09.2016

Himmelfahrt 2013 in Bennewitz bei Wurzen: In der Nähe eines Ausflugslokals wird eine Gruppe Ausflügler zusammengeschlagen. Die Täter sollen aus dem Umfeld des rechten Netzwerkes "Terror Crew Muldental" stammen. Ein mutmaßliches Mitglied der Gruppe stand am Dienstag vor Gericht. Die Zeugen konnten sich plötzlich an nichts mehr erinnern.

 

Ein mutmaßliches Mitglied der rechten "Terror Crew Muldental" ist vom Amtsgericht Grimma vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Es sei nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen, dass der 26-Jährige an einer Schlägerei am Himmelfahrtstag 2013 beteiligt gewesen sei, begründete das Gericht am Dienstag seine Entscheidung. Der Angeklagte selbst hatte in der Verhandlung angegeben, an jenem Tag nicht vor Ort gewesen zu sein. 

 

Opfer unter Druck gesetzt?


Zum Prozess am Dienstag waren acht Zeugen geladen. Vier von ihnen, die am Tattag verletzt worden waren, sagten aus, sie könnten sich an nichts mehr erinnern. Die Folge: Die Anklage brach zusammen. Dass die Zeugen aus Angst geschwiegen hätten, sei nicht auszuschließen, sagte Richter Ralph Kehe. Es könne sein, dass Druck auf sie ausgeübt worden sei. "Aber ich weiß es nicht", betonte der Richter.

Besonders verwundert zeigten sich Richter und Staatsanwalt über die nahezu gleich lautenden Aussagen der Zeugen. "Bei mir ist der Eindruck der Absprache entstanden", stellte Kehe klar. Dass sich einer der Zeugen nicht einmal daran erinnern wollte, bei der Anfertigung eines Phantombilds mitgewirkt zu haben, sei nicht nachvollziehbar. So blieben Zweifel an der Unschuld des Angeklagten. Daran könnten auch die Handyfotos nichts ändern, die ein von der Verteidigung berufener Zeuge präsentierte. Diese sollten beweisen, dass der Angeklagte zur Tatzeit weit von Bennewitz entfernt den "Männertag" gefeiert hatte. Ob die Daten auf dem Handy manipuliert seien, könne er nicht feststellen, so der Richter. Dies müsse er aber auch nicht, weil die vorliegenden Aussagen eine Verurteilung ohnehin nicht zugelassen hätten. So bleibe letztlich der von Staatsanwalt und Verteidiger geforderte Freispruch. 

 

Nasenbeinbruch und Platzwunden


Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte dem Mann aus Trebsen vorgeworfen, sich am Himmelfahrtstag 2013 an einer Schlägerei in der Nähe eines Ausfluglokals in Bennewitz bei Wurzen beteiligt zu haben. Aus einer Gruppe von etwa 20 Personen heraus wurden demnach vier Ausflügler angegriffen und dabei schwer verletzt. Jeweils drei Personen hatten sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf ein Opfer gestürzt, es geschlagen und getreten. Eines der Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch, die anderen trugen Platzwunden davon. 

 

Ermittlungen dauerten drei Jahre


Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der Gruppe der Angreifer, in der sich der Angeklagte befand, um Mitglieder oder Sympathisanten des rechten Netzwerkes "Terror Crew Muldental" handelt. Mitte August 2013 wurden daraufhin im Umland von Leipzig sowie in Bitterfeld-Wolfen Razzien bei mutmaßlichen Mitgliedern des Netzwerkes durchgeführt, bei denen Speichermedien und Bekleidung sichergestellt wurden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde gegen "Terror Crew Muldental" wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Diese Strukturen konnten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft aber nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wurde daher eingestellt. Wegen des Überfalls am Himmelfahrttag 2013 mussten drei weitere Mittäter bereits Geldbußen akzeptieren.

 

Die "Terror Crew Muldental" gehört nach Einschätzung des sächsischen Verfassungsschutzes zur subkulturellen rechtsextremistischen Szene. Mitglieder des rechten Netzwerkes sollen 2009 in Brandis bei einem Überfall auf den Fußballverein Roter Stern Leipzig beteiligt gewesen sein.