Falsche Fragen – keine Antworten!

Oury Jalloh

Dessauer Staatsanwaltschaft manipuliert Öffentlichkeit und Sachverständige
Video „FALSCHE FRAGEN – KEINE ANTWORTEN!“

 

Die Dessauer Staatsanwaltschaft führt die Öffentlichkeit mit falschen Informationen an der Nase herum.  So behauptet der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann im Interview mit dem Fernsehmagazin MONITOR  vom 15. Oktober 2015, dass es keinerlei Anfangsverdacht für die Beteiligung Dritter gebe.[1] Bittmann verschweigt dabei bewusst, dass der mittlerweile im Ruhestand befindliche Oberstaatsanwalt Christian Preissner bereits am 30. Oktober 2013 ein gesondertes Todesermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt im Fall von Oury Jalloh eingeleitet hatte.  

 

Anlass dazu bestand, weil beim Generalbundesanwalt ein konkreter Hinweis auf einen möglichen Tatverdächtigen eingegangen war und dieser an die Staatsanwaltschaft Dessau weitergeleitet wurde. Preissner beantragte daraufhin eine Hausdurchsuchung beim Hinweisgeber – der mögliche Tatverdächtigen wurde hingegen nicht einmal vernommen. 

 

Auch die Ergebnisse der Brandversuche des irischen Sachverständigen Maksim Smirnou zwangen die Dessauer Staatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungsschritten. Mit dem Ziel der Aufklärung der Brand- und Todesursache beauftragte Preissner die bereits involvierten medizinischen Sachverständigen Prof. Dr. Gerold Kauert (Toxikologie) und Prof. Dr. Michael Bohnert (Rechtsmedizin) mit einem gemeinsamen Vorgutachten zu möglichen Brand- und Todesursachen unter Berücksichtigung der Resultate von Smirnou. Smirnou hatte eindrucksvoll nachgewiesen, dass ein Brandbild, wie es am 7. Januar 2005 in der Zelle 5 vorgefunden wurde, nur mit Hilfe von Brandbeschleunigern zu erreichen ist.  

 

Kauert und Bohnert erstellten am 24.02.2015 ein „Forensisch-toxikologisches Gutachten“, in welchem vier mögliche Szenarien entwickelt wurden, von denen drei den Einsatz von Brandbeschleunigern beinhalteten. Hierbei überraschten Kauert und Bohnert mit einer beachtlich konstruierten Variante, welche sie letztlich als die wahrscheinlichste beurteilen, da die bloße Entzündung des PU-Matratzenkerns in Würdigung der Ergebnisse der vorliegenden Abbrandversuche nicht ausreiche, das vorgefundene Brandbild zu erklären: Danach sei die Matratze erst durch Oury Jalloh selbst oder eine dritte Hand angezündet worden, wonach der Oury Jalloh aufgrund eines inhalativen Hitzeschocks über der Flamme verstarb. Erst dann hätten ihn Dritte mit Brandbeschleunigern übergossen und angezündet.[2] Kauert und Bohnert regen ein interdisziplinäres Vorgehen mit der Bildung eines „runden Tisches“ aller juristisch involvierten Parteien für die weiteren Untersuchungen durch Brandsachverständige an. Am 16. Juni 2015 beauftragte Preissner dann den Schweizer Brandsachverständigen Dr. Kurt Zollinger mit Vorüberlegungen zu weiteren Ermittlungsschritten und möglichen Brandversuchen.

 

Dem bereits zuvor in diesem Ermittlungsverfahren aktiven Staatsanwalt Olaf Braun wurde im Oktober 2015 die Federführung des Falles übertragen. Im Anschluss an die Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 27. Oktober 2015 in Berlin argumentierte Braun, auf Nachfrage von Journalisten, dass am Tatort, in den Asservaten und im Leichnam von Oury Jalloh keine Rückstände von Brandbeschleunigern gefunden worden seien, verschwieg dabei allerdings bewusst wesentliche Unterlassungen im Untersuchungsgang.

 

Als „Herrin“ des Ermittlungsverfahrens weiß die Dessauer Staatsanwaltschaft, dass am 7.1.2005 am Tatort in der Zelle 5 gar nicht nach Brandbeschleunigern gesucht wurde. Es wurde kein Brandsachverständiger an den Tatort gerufen, was normalerweise üblich ist. Die Tatortermittlungen führten Beamte vom Landeskriminalamt Sachsen–Anhalt. Diese asservierten jedoch lediglich einen Teil des Brandschuttes in insgesamt nur 4 Brandschuttbeuteln. Erst drei Tage später gaben sie dann nur zwei dieser Beutel in das Labor zur Untersuchung auf Rückstände von Brandbeschleunigern. Der restliche Brandschutt, der sich noch in der Zelle befand, wurde kurze Zeit später vom Hausmeister des Polizeireviers zusammengefegt und zusammen mit der rechten Handfessel in der Mülltonne entsorgt. „Als die Untersuchungen abgeschlossen haben, bin ich mit meinem Vorgesetzten runter, nach einer Woche ungefähr, und habe aufgeräumt, was noch da übrig war. Es waren noch Reste vom Innenleben der Matratze und der Außenhaut, das lag auf der Pritsche. Das waren kleine Reste, nicht einmal ein Eimer voll. Den habe ich erst mal zur Seite gestellt, dann kam die Nachricht, das kann weg.“[3]

 

Der von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh beauftragte Londoner Brandsachverständige Iain Peck hat in seinem Gutachten vom 15. Juni 2015 herausgestellt, dass auch die Untersuchungen auf flüchtige Brandbeschleuniger am Leichnam nicht verwertbar sind, da diese erst drei Monate später im Rahmen einer zweiten, von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in Auftrag gegebenen Leichenschau erfolgten, jedoch die Organpakete nicht in entsprechend versiegelten Behältern verpackt, sondern lediglich in grünen Plastesäcken transportiert worden waren. Hierbei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft selbst nie einen solchen Untersuchungsauftrag an die Gerichtsmedizin Halle für die erste Sektion erteilt hat.

 

Auch aus dem Gutachten des chemischen Sachverständigen Ryll, der die noch vorhandenen Asservate auf Anweisung der Staatsanwaltschaft im März 2014 auf Rückstände von Brandbeschleunigern untersucht hatte, können laut Peck keine Schlussfolgerungen gezogen werden:

 

Alle brennbaren Flüssigkeiten sind mehr oder weniger flüchtig, und die Rückstände solcher Flüssigkeiten können durch Verflüchtigung verloren gehen. […] Solche entflammbaren Rückstände würde ich bei den zahlreichen Analysen und Öffnungen [der Brandschuttbeutel] nach neun Jahren nicht mehr erwarten. Aus diesem Grund können aus den Untersuchungen [des Sachverständigen Ryll] keine Rückschlüsse dahingehend gezogen werden, ob in der Gewahrsamszelle 5 brennbare Flüssigkeiten zur Brandbeschleunigung benutzt worden sind oder nicht.“ Iain Peck schlussfolgert: „Obwohl keine brennbaren Flüssigkeiten nachgewiesen werden konnten ist die Abwesenheit des Nachweises kein Nachweis der Abwesenheit.“[4]

 

Aufgrund dieser falschen Informationen der Staatsanwaltschaft erliegen sowohl der beauftragte Brandsachverständige Zollinger, als auch die Öffentlichkeit der fälschlichen Annahme, es wäre intensiv nach Brandbeschleunigern gesucht, aber keine gefunden worden. Tatsächlich wurde aber entweder gar nicht oder zu spät, nur teilweise ausgesucht bzw. in unbrauchbaren Proben gesucht.

 

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

 

Wider das

#Verbrennen #Vertuschen #Verklären #Verschweigen #Verhöhnen #Verfolgen

 

O U R Y   J A L L O H  --  D A S   W A R   M O R D !



[2]    Prof. Dr. Gerold Kauert/Prof. Dr. Michael Bohnert: „Forensisch – toxikologisches und Rechtsmedizinisches Gutachten“, 24.02.2015.

[3]    Zeugenaussage des damaligen Hausmeisters Wolfgang Grimm vor dem Landgericht Magdeburg am 19.01.2012.

[4]    Gutachten Iain Peck, 15.06.2015.