Irakische Familie flieht vor Abschiebung ins Kirchenasyl

Erstveröffentlicht: 
23.07.2016

Im Februar fliegt die tschechische Regierung Christen aus dem Irak aus, um ihnen Schutz zu bieten. Doch einige fühlen sich nicht willkommen und ziehen nach Sachsen weiter. Da ihnen hier die Abschiebung droht, fliehen sie in die Obhut der Kirche.

 

17 Mitglieder einer irakischen Großfamilie sind vor einer drohenden Abschiebung ins Kirchenasyl geflohen. Bereits am vergangenen Sonntag habe die evangelische Brüder-Unität in Herrnhut (Kreis Görlitz) sie ins Kirchenasyl aufgenommen, sagte ein Sprecher der Landesdirektion in Chemnitz der Deutschen Presse-Agentur. Unter der Flüchtlingen seien auch acht Kinder. Zuvor waren sie in einer Dresdner Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht.

 

Die Herrnhuter Brüdergemeine wollte sich nicht zu dem Fall äußern. „Die Kirchenleitung der Brüder-Unität hat über alle internen Angelegenheiten eine Informationssperre angeordnet“, hieß es lediglich. Die Kirchen in Deutschland gewähren Flüchtlingen Zuflucht, denen durch Abschiebung Gefahr für Leib und Leben oder andere besondere Härten drohen. Von den Behörden wird das Kirchenasyl geachtet, wenn sie informiert sind.

 

Die Iraker sind Mitglieder einer christlichen Großfamilie, die im Februar von der tschechischen Regierung im Rahmen eines Vorzeigeprojekts aus dem Nordirak ausgeflogen worden war. Da sie sich in Tschechien aber nicht willkommen fühlten, waren 25 von ihnen wenige Wochen später nach Sachsen weitergereist und hatten in Deutschland Asyl beantragt.

 

Der Antrag war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Hinweis auf die Zuständigkeit der tschechischen Behörden als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung nach Tschechien angeordnet worden. Dagegen waren mehrere Familienmitglieder gerichtlich vorgegangen. Ende Juni hatte das Verwaltungsgericht Dresden die Abschiebeanordnung jedoch bestätigt. 

 

Asylantrag im Dezember möglich


Offenbar setzen die Iraker nun auf Zeit. Denn laut Dublin-Verordnung ist die Zeit befristet, in der das erstaufnehmende EU-Land für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist. Im Falle der Iraker läuft diese Frist nach Angaben der Landesdirektion am 23. Dezember ab. Danach können sie in Deutschland Asyl beantragen.

 

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) sieht darin ein Problem der Dublin-Verordnung. „Wir haben hier eine Hintertür entdeckt, die geschlossen werden muss, weil Fehlanreize entstehen“, sagte er der dpa. „Es gibt kein schlechteres oder besseres Asyl in Europa und auch keinen Anspruch auf ein bestimmtes Land.“

 

In dem EU-Land, in dem ein Antrag zuerst gestellt worden sei, müsse das Verfahren auch durchgeführt und abgeschlossen werden. Ulbig hofft auf eine Änderung der Verordnung. „Auf EU-Ebene wird das gesamte Dublin-Verfahren derzeit geprüft. Dabei spielen sicherlich auch die bislang geltenden Fristen eine Rolle.“