Sachsens AfD will nicht mit Pegida-Partei zusammenarbeiten

Erstveröffentlicht: 
19.07.2016

Die sächsische AfD lehnt eine Zusammenarbeit mit der Pegida-Partei FDDV ab. Es sehe derzeit keine Möglichkeit dafür, sagte Generalsekretär Uwe Wurlitzer am Dienstag in Leipzig. Die Pegida-Führung um Lutz Bachmann sei für eine Kooperation „absolut zu unstet“.

 

Dresden. Die sächsische AfD lehnt eine Zusammenarbeit mit der Pegida-Partei FDDV ab. Es sehe derzeit keine Möglichkeit dafür, sagte Generalsekretär Uwe Wurlitzer am Dienstag in Leipzig. Die Pegida-Führung um Lutz Bachmann sei für eine Kooperation „absolut zu unstet“. „Wir haben ein Problem mit dem Orga-Team.“ Schon bei der Oberbürgermeisterwahl in Dresden im vergangenen Sommer habe es zunächst geheißen, dass Pegida keinen Kandidaten benennen wolle. „Dann haben sie es doch getan.“

 

Auch bei der Gründung der Freiheitlich Direktdemokratischen Volkspartei (FDDV) habe es nun ein über ein Jahr langes Hin und Her gegeben. „Es war aber nur eine Frage der Zeit. Ob sie sich damit einen Gefallen getan haben, wage ich allerdings zu bezweifeln.“

 

Die von Bachmann beschriebene „Eiszeit“ in den Beziehungen zwischen der AfD Sachsen und Pegida gebe es aber nicht. „Wir haben uns immer hinter die Leute, die auf die Straße gehen, gestellt“, sagte Wurlitzer. Bachmann hatte am Montag die Gründung der FDDV verkündet und eine Unterstützung der AfD bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angekündigt. Er differenzierte aber zwischen Landesverbänden der AfD, zu den Pegida gute oder schlechte Kontakte unterhalte.

 

Hinter der von Bachmann angeblich gegründerte Partei stehen zudem noch viele Fragezeichen. Weder ist die Partei bisher gegenüber offiziellen Stellen angezeigt, noch sind Personal oder Programm bekannt. Es lägen noch keine Unterlagen vor, sagte ein Mitarbeiter des Wahlleiters am Dienstag in Wiesbaden. Dies sei aber nicht ungewöhnlich. Zwar müssten Parteien nach ihrer Gründung beim Bundeswahlleiter Unterlagen mit Satzung, Programm und Namen der Vorstandsmitglieder vorlegen. Dafür gebe es aber keine gesetzliche Frist.

 

Anders als das Parteiengesetz sehe das Bundeswahlgesetz Fristen für die sogenannte Beteiligungsanzeige vor, erklärte Karina Schorn, Leiterin des Büros von Bundeswahlleiter Dieter Sarreither. Diese müsse bis zum 97. Tag vor der Wahl vorliegen. Und spätestens dann müssten auch die Parteiunterlagen beim Bundeswahlleiter hinterlegt sein. Ein Termin für die Bundestagswahl steht noch nicht fest. Sollte sie wie 2013 Mitte September erfolgen, müsste die Anzeige zur Beteiligung bis Mitte Juni nächsten Jahres erfolgen.