Strafbefehl gegen Alice Schwarzer

Erstveröffentlicht: 
10.07.2016

Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat nun in ihrem Steuerverfahren einen Strafbefehl erhalten. Die Kölnerin hatte jahrelang ein Konto in der Schweiz vor den deutschen Steuerbehörden verheimlicht, sich dann selbst angezeigt und Steuern nachgezahlt.

 

Nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" (10.07.2016) hat das Kölner Amtsgericht einen Strafbefehl gegen die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer wegen Steuerhinterziehung erlassen. "Ja, es stimmt, dass mein Steuerverfahren abgeschlossen ist. Wie zu erwarten via Strafbefehl", sagte Alice Schwarzer der Deutschen Presse-Agentur. Details nannte sie auf Anfrage und unter Verweis auf das auch für sie geltende Steuergeheimnis nicht.

 

Schwarzgeld in der Schweiz

Schwarzer hatte jahrelang ein Konto in der Schweiz vor den deutschen Steuerbehörden verheimlicht. Als dies vor zwei Jahren öffentlich wurde, erhielt das Image der einflussreichen Feministin Kratzer. Schwarzer hatte das Konto erst 2013 beim Finanzamt angegeben. Trotz Selbstanzeige war gegen sie ermittelt und ein Verfahren eingeleitet worden. Laut Gesetz ist eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiend, wenn sie vollständig ist.

 

In der Öffentlichkeit hatte der Vorfall damals hohe Wellen geschlagen. Die öffentliche Reaktion nannte Schwarzer einen "medialen Tsunami", gestand aber voller Reue ein, einen Fehler gemacht zu haben. "Den bedauere ich von ganzem Herzen", schrieb Schwarzer damals in ihrem Blog und zahlte insgesamt rund 200.000 Euro an Steuern nach.