Strafrechtlich auffällige Aktivistin

Erstveröffentlicht: 
28.06.2016

Aachen/Bornheim – Wegen des Aufrufs, Stolpersteine zu schänden, ermitteln verschiedene Behörden gegen die rechtsextreme Multifunktionärin Melanie Dittmer aus Bornheim.

 

Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen derzeit in Aachen in einem Vorermittlungsverfahren, ob es sich bei dem Aufruf und einer möglichen Umsetzung um strafbare Handlungen handelt. Anlass dafür sind Strafanträge der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) sowie der Stadtverwaltung. Kürzlich hatten Neonazis via Internet verbreitet, zwei Stolpersteine in Aachen geschändet zu haben und ein entsprechendes Foto publiziert. Dabei soll etwa der Namen eines Opfers des Naziterrors mit einem Zettel zum Gedenken an „Odin“ überklebt worden sein, einem Hund von Neonazis aus Dortmund, der demnach bei einer Polizeirazzia erschossen worden war. Entsprechende Postings wurden unterdessen wieder gelöscht.

Stolpersteine sind kleinen Gedenksteine, eingelassen in den Bürgersteigen. Sie erinnern europaweit an die von den Nationalsozialisten verfolgten und im Holocaust ermordeten Menschen. Die in Bornheim bei Bonn lebende 37-jährige Rechtsextremistin und mehrere rechtsextreme Gruppen und Aktionsplattformen aus ihrem engen Umfeld hatten kürzlich dazu aufgerufen, diese Stolpersteine mit Zetteln zu überkleben, auf denen die Namen von Opfern stehen, die durch „Ausländergewalt“ ums Leben kamen. Unter anderem steht nun der Verdacht der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener im Raum. Sollte sich dies bestätigen würde auch wegen des Aufrufes zu Straftaten ermittelt werden müssen, hieß es von Seiten der Aachener Polizei. Auch andere Ermittlungsbehörden in Deutschland sind wegen des Aufrufes schon aktiv geworden.

Dittmer fällt durch ihren Hang zur Selbstdarstellung immer wieder durch provokative Aktionen besonders im Internet und bei Aufmärschen auf. Kürzlich wurde sie in zwei Instanzen vor dem Amts- und Landgericht in Köln zu einer geringen Geldstrafe verurteilt, weil sie eine Polizistin beleidigt haben soll. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf war sie unter anderem wegen Volksverhetzung und der Beleidigung von Polizisten in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (bnr.de berichtete)  Ein für diesen Donnerstag terminierter Prozess wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungwidriger Organisationen (bnr.de berichtete) soll abgesagt worden sein, laut Dittmer „weil es ein weiteres größeres Verfahren gibt wo die Gesamtstrafe höher ausfallen könnte“. Diese Stellungnahme Dittmers bezog sich allerdings nicht auf die  jetzigen Ermittlungen wegen der Anti-Stolperstein-Aktion.