Sächsische Polizisten selten vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
20.06.2016

767 Verfahren gegen sächsische Polizisten wurden im vergangenen Jahr eröffnet. Zu einer Anklage kam es nur in elf Fällen. Die Chance, dass sich ein normaler Bürger vor Gericht verantworten muss, liegt 15mal höher.

 

Dresden. Freund und Helfer oder die unantastbarer Vertreter der Staatsgewalt? Die Diskussion um Polizeigewalt in Sachsen und den Folgen für die Beamten flammt nach einer kleinen Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann an Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) zu Verfahren gegen Polizisten wieder auf.

 

Von 767 angezeigten Straftaten, die seit Anfang 2015 gegen Polizisten in Sachsen zur Anzeige kamen, wurden laut dem Justizministerium nur sechs vor einem Strafrichter verhandelt. In fünf Fällen erging ein Strafbefehl, etwa per Geldauflage, – eine Quote von 1,4 Prozent. Zum Vergleich: Laut dem statistischen Bundesamt werden in Deutschland rund 21 Prozent aller Strafverfahren vor dem Gericht verhandelt. „Solche Zahlen hinterlassen die Frage, ob Polizeibedienstete einen Bonus bei der Strafverfolgung haben oder ihnen eher geglaubt wird als anderen Zeugen“, teilte Lippmann gestern mit und forderte ein unabhängiges Kommissariat, das gegen Beamte ermittelt, sowie eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. „In Anbetracht dieser Zahlen und der aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesländern, erwarte ich, dass die Koalition ihren Widerstand dagegen endlich aufgibt“, sagte der Abgeordnete und verwies unter anderem auf das Land Brandenburg, das bereits 2011 eine Kennzeichnungspflicht eingeführt hat und Nordrhein-Westfalen. Hier will die Landesregierung unter Hannelore Kraft (SPD) noch in diesem Jahr eine Kennzeichnung von Beamten auf den Weg bringen. 

 

Gewerkschaft gegen Kennzeichnung und Kontrolle


Torsten Scheller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in Sachsen (GdP), hält das für den falschen Weg. „Hier werden Zusammenhänge hergestellt, die nicht passen. Sollte ein Beamter, etwa auf einer Großveranstaltung, eine Straftat begehen, können schon jetzt Zeitpunkt und Ort nachvollzogen werden“, sagte der Polizist am Montag und fügte hinzu, „ich gehe davon aus, dass unsere Justiz unabhängig ist. Wenn nur 1,4 Prozent der Fälle angeklagt werden, dann spiegelt das auch die Realität wieder. Mir ist es an dieser Stelle wichtig, zu sagen, dass die deutsche Polizei im internationalen Vergleich großes Vertrauen genießt.“

 

Konkreter wurde Oliver Möller, Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft, wenn es um mögliche Gründe für die zumindest scheinbare Immunität der sächsischen Beamten geht. „Ich kann nur vermuten, dass Beschuldigte die Polizisten mit Gegenanzeigen bedenken, um sich vor Gericht in eine vermeintlich bessere Ausgangssituation zu verschaffen“, sagte Möller in Reaktion auf die Vorwürfe. Das von Lippmann geforderte Sonderkommissariat für interne Ermittlungen sieht er bereits in anderer Form im Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft, das nur gegen Polizeibeamte ermittelt, verwirklicht. 

 

Innenminister Ulbig spricht von „Stimmungsmache“


Auch Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) verwehrte sich gestern gegenüber den DNN gegen die Aussage von Lippmann, bei der Polizei würde mit zweierlei Maß gemessen. „Jetzt sowohl der Polizei als auch der Justiz vorzuwerfen, man würde nicht unabhängig ermitteln, ist nicht nur ein unerhörter Vorwurf, für den es keinerlei Beweise gibt, sondern, und das finde ich fast noch schlimmer: Es ist billige Stimmungsmache und stellt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung mit einer unabhängigen Rechtsprechung in Frage“, stellte der Minister klar. Sollte es zu Verstößen kommen, würden umgehend straf- und disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft, so Ulbig, der auch auf die Anfang des Jahres neu geschaffene und in seinem Ministerium angesiedelte Beschwerdestelle der Polizei verwies, die die Situation noch transparenter gemacht habe: “Fehlerhaftes Verhalten kann schneller erkannt und abgestellt werden“, sagte Ulbig.

 

Trotz aller jüngsten Bemühungen, werden sich die Sächsische Polizei und die Justiz des Freistaates auch weiterhin der Kritik ausgesetzt sehen. Es gab Vorfälle, die auch in der nationalen Berichterstattung aufgegriffen und von NGOs wie Amnesty International kritisiert wurden. So zuletzt der Fall eines Chemnitzer Polizisten der Anfang des Jahres in der zweiten Instanz freigesprochen wurde und immer noch im Einsatz ist. Er hatte hart zugeschlagen, zweimal, im September 2014 und im Februar 2015. Ebenfalls in Chemnitz wurde Anfang des Monats ein Polizist freigesprochen, der einen Mann bei einer Verkehrskontrolle in eine Hecke geschubst haben soll. Die Aussage des Beamten: Der Autofahrer sei sehr nervös gewesen und deshalb von der Straße weggedrängt worden. Daraufhin sei er in die Hecke gesprungen und habe sich darin gewälzt.

Von Hauke Heuer