Sachsen und Thüringen erwägen Residenzpflicht für Flüchtlinge

Erstveröffentlicht: 
27.05.2016

Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge? Das erwägen offenbar der Freistaat Sachsen und Nachbarland Thüringen. Die Begründung: Bezahlbarer Wohnraum ist in Städten knapp, auf dem Land gebe Leerstand.

 

Dresden/Erfurt. Sachsen und Thüringen wollen die geplante Wohnsitzauflage für Flüchtlinge einführen. Der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) verwies einem Bericht der Nachrichtenredaktion MDR Aktuell zufolge darauf, dass bezahlbarer Wohnraum in Leipzig und Dresden knapp sei. Viel Leerstand gebe es dagegen im ländlichen Raum, erklärte er dem Sender gegenüber am Freitag. Der Thüringer Integrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) begrüßte dem Bericht zufolge die geplante Residenzpflicht, wolle aber für Flüchtlinge so wenige Einschränkungen wie möglich.

 

Ulbig erklärte zur möglichen Wohnsitzzuweisung: „Die Länder sollen ermächtigt werden, Wohnsitze unter der Maßgabe zuzuweisen, dass Wohnungen und Arbeitsmöglichkeiten vorhanden sind. Wie das konkret ausgestaltet wird, müssen wir uns noch anschauen.“ Er gehe jedoch davon aus, dass Sachsen in der Lage ist, mit einer solchen Regelung klarzukommen, ergänzte Ulbig.

 

In Sachsen-Anhalt sei die Einführung einer Wohnsitzauflage dagegen ungewiss, hieß es. Die mitregierenden Grünen sehen darin einen Eingriff in die Grundrechte und lehnen es ab. Nach dem geplanten Integrationsgesetz sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, Flüchtlingen bis zu drei Jahre lang den Wohnsitz vorzuschreiben.

 

Beim Integrationsgesetz hat sich das Bundeskabinett auf einen neuen Gesetzesvorschlag geeinigt. Umstritten ist die Wohnsitzzuweisung beziehungsweise Residenzpflicht. Die Länder sollen entweder Regionen bestimmen, in denen sich die Flüchtlinge nicht niederlassen dürfen oder aber Regionen benennen, in denen die Flüchtlinge leben müssen.