Am 16. und 24. März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart Verhandlungen aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz statt. Einem der Beschuldigten wird vorgeworfen, einen rebellischen Stadtrundgang nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Im anderen Fall soll der Anmelder einer Demonstration u.a. die angebliche Vermummung einzelner TeilnehmerInnen während des Aufzuges nicht unterbunden haben.
Bereits mehrfach kritisierte das Bündnis für
Versammlungsfreiheit die Kriminalisierung von Kundgebungen und
Demonstrationen in Stuttgart. Anmelder und Verantwortliche werden
aufgrund von Banalitäten angezeigt und müssen mit Gerichtsverfahren
rechnen. Mitte März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart zwei Prozesse
statt:
Am 16. März wird der Fall
eines Mitgliedes der Marxistisch Leninistischen Partei Deutschlands
(MLPD) verhandelt. Der Beschuldigte organisierte während des
Bundestagswahlkampfes einen „rebellischen Stadtrundgang“. Laut
Anklageschrift hätte dieser beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt
angemeldet werden müssen. Die Tatsache, dass selbst die Stadt regelmäßig
„unangemeldete Stadtrundgänge“ durchführt, scheint hierbei keine Rolle
zu spielen. Der Beschuldigte soll nun 2000 Euro Strafe bezahlen.
In einem anderen Verfahren
das am 24. März, ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt wird, wird dem
Anmelder der „Revolutionären Mai Demonstration“ im Jahr 2009 zur Last
gelegt er sei nicht gegen die Vermummung einzelner TeilnehmerInnen der
Demonstration vorgegangen. Tatsächlich sind bei Demonstrationen in
Stuttgart eher vermummte Polizeieinheiten als Demonstranten zu
beobachten. Auch wenn es bei der besagten Demonstration zu einzelnen
Vermummungen auf Seiten der Teilnehmer der Demonstration gekommen sein
sollte, liegt es weniger in der Verantwortung des Anmelders dagegen
einzuschreiten, als vielmehr in der Verantwortung der Polizei, die
Vermummungen nicht durch ständiges Abfilmen zu provozieren.
Das Stuttgarter Bündnis für
Versammlungsfreiheit solidarisiert sich mit den Angeklagten und ruft zur
kritischen Prozessbeobachtung auf. Die beiden Fälle zeigen klar, dass
das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weiterhin verteidigt werden
muss.
Prozesstermine:
Verhandlung zum „Rebellischen
Stadtrundgang“
Dienstag, 16. März, 13:00 Uhr
Amtsgericht Stuttgart (Hauffstr.
5)
Verhandlung zur
„Revolutionären Mai Demonstration“
Mittwoch 24. März, 8:30
Amtsgericht Stuttgart