Demonstrationen: „1. Mai“-Demonstration darf nicht durch Myfest

Erstveröffentlicht: 
29.04.2016

Berlin (dpa/bb) - Die „Revolutionäre 1. Mai“-Demonstration darf nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht durch das Straßenfest in Kreuzberg ziehen. Die Organisatoren der linken Demo hatten die von der Polizei festgelegte Route außerhalb des „Myfestes“ nicht akzeptiert und zogen vor Gericht. Sie erlitten nun eine Niederlage.

 

Die Route außerhalb der Oranienstraße diene der Abwehr von Gefahren, die bei einer Kollision beider Veranstaltung drohten, so das Gericht. Die „Revolutionäre 1. Mai“-Demo sei nach den Erfahrungen störanfällig, so habe es im letzten Jahr schon zu Beginn Böller- oder Flaschenwürfe gegeben. Gefahren für Leben und Gesundheit von Versammlungsteilnehmern und Anwohnern müssten abgewehrt werden.

 

Die Demo, zu der bis zu 20 000 Teilnehmer erwartet werden, wurde im Juli 2015 angemeldet. Sehr viel später wurde dann das „Myfest“ ebenfalls als Versammlung angemeldet.

 

Die Demo muss laut Gericht nicht zwingend im immer gleichen Bereich stattfinden, während das „Myfest“ als traditionsreiche ortsfeste Veranstaltung darauf angewiesen sei. Es sei deshalb gerechtfertigt, vom Vorrang der ersten Anmeldung abzuweichen.

 

Die Demo-Organisatoren wollten die Begründung des Gerichts prüfen und dann möglicherweise noch am Freitag entscheiden, ob sie das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz anrufen. „Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen, die Polizei hatte ein Jahr Zeit, um ein Sicherheitskonzept zu entwerfen, wonach beide Veranstaltungen nebeneinander möglich sind“, sagte ein Sprecher. Man wolle trotzdem an der geplanten Strecke durch die Oranienstraße festhalten. „Die Veranstalter vom „Myfest“ sagen ja selber, wir können da durchgehen.“