Türkisch-kurdische Krawalle Ermittlungen gegen 42 Tatverdächtige

Erstveröffentlicht: 
27.04.2016

Mitte April ist eine Demo von Türken und Kurden außer Kontrolle geraten. Polizei und Staatsanwaltschaft führen nun 60 Strafverfahren, darunter auch wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Der Angriff galt einem Polizeibeamten.

 

Nach Krawallen am Rande einer pro-türkischen Demo vor zweieinhalb Wochen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in 60 Strafverfahren. In einem Fall geht es dabei um den Vorwurf eines versuchten Tötungsdeliktes: Demonstranten gingen nach Ansicht der Ermittler derart brutal auf einen Polizisten los, dass die Staatsanwaltschaft die Tat entsprechend einstufte. Bei dem Angriff auf den Beamten wurde dieser offenbar mit einer Stange niedergeschlagen, als er aus einem Streifenwagen stieg. Er wollte einen Angreifer verfolgen, der einen Spiegel von dem Auto abgetreten hatte. Der Schlag traf ihn am Kopf, er erlitt eine Platzwunde und einen Jochbeinbruch.

 

In diesem Fall sind noch keine Tatverdächtigen ermittelt, insgesamt 42 Personen sind der Polizei aber schon bekannt. 24 haben einen kurdischen Hintergrund, 15 einen türkischen. Neun sind Jugendliche, die übrigen sind laut der Polizei junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren.

 

Angriff als Polizisten wird als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft

 

An jenem Sonntag attackierten Gegendemonstranten eine Kundgebung der Gruppe AYTK (Europäisches Neue-Türken-Komitee). Kurden und Armenier werfen dieser Gruppe vor, nationalistisch zu sein. Die Gegner,versuchten mehrfach, zur AYTK-Demo vorzustoßen. Den Beamten gelang es, die rivalisierenden Gruppen voneinander fernzuhalten.

 

Neben dem versuchten Tötungsdelikt stehen Straftaten wie Beleidigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Raub, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und das Versammlungsgesetz auf der Liste der Tatvorwürfe. Die Ermittler gehen davon aus, dass weitere Verfahren dazukommen können. Es werden noch weitere Aufnahmen und Zeugenaussagen ausgewertet.