Prozess gegen zwei Tierbefreiungsaktivisten wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Erschleichung von Leistungen – Tag 4

Scheiben klirren und ihr schreit

Bericht vom vierten Verhandlungstag am 22.04.2016 im Amtsgericht Braunschweig - Und es geht weiter… Am vergangenen Freitag ging der Prozess gegen Philipp und Andre in die nächste Runde. Das eigentlich erwartete Urteil blieb erneut aus. Stattdessen setzte der Staatsanwalt zu einem weiteren Versuch an, die urteilsrelevante Zuordnung von Angeklagten und Tatvorwürfen aufzuklären.

 

Kontny zum zweiten
Auftakt der Sitzung bildete die wiederholte Befragung des bereits am ersten Prozesstag vernommene Wachmanns Kontny. Dieser gab nun auf die Frage hin, ob er Hinweise zur Identifikation der Angeklagten geben könne, zu Protokoll, dass es einen eindeutigen Größenunterschied zwischen den überwältigten Tätern gegeben habe. Einer sei „der Größere“, der andere der entsprechend „Kleinere“ gewesen, so die mittlerweile schon vom Polizeibeamten Antl bekannte Klassifizierung. Kontny, nach eigener Angabe selbst 1,73m groß, habe den Größeren der Beiden überwältigt. Wer die Unterscheidung in Größer und Kleiner denn nun eingeführt habe, blieb allerdings weiterhin unbekannt. Kontny habe den Größenunterschied von ca. einer Kopflänge bereits aus der Entfernung festgestellt, so der Wachmann. Festlegen wollte er sich jedoch wiederum nicht. Er sei lediglich der Meinung, dass es so gewesen sei, könne sich aber nicht mehr sicher daran erinnern. Eine definitive Zuordnung von Tatvorwurf und Täter lässt sich anhand seiner Aussagen also nicht begründen. Dass die neueren Angaben des Zeugen auch jetzt erst, nach mehreren Verhandlungstagen und zwischenzeitlicher Berichterstattung, eingebracht wurden, lässt durchaus Zweifel offen. Eine Beeinflussung des Prozessverlaufs durch die Berichte der Braunschweiger Zeitung dokumentiert etwa deutlich die darauffolgende Strategie des Staatsanwaltes zur Überführung der Täter. Die in einem vorigen Zeitungsbericht aufgeworfene Frage nach den Fotos, die von den Angeklagten auf der Polizeiwache gemacht wurde, fand jetzt nämlich Eingang in die Beweisführung.

 

Jacke sucht Träger
Zum zentralen Beweisstück der weiteren Verhandlung avancierte eine schwarze Jacke, die einer der Angeklagten in der Tatnacht getragen haben soll. Blutspuren auf dem Kleidungsstück seien durch DNA-Tests eindeutig dem angeblich geschlagenen Wachmann Keim zugeordnet worden. Die Identifikation des vermeintlichen „Brechstangen-Schlägers“ könnte, so die offenbare Hoffnung des Staatsanwalts, also gelingen, indem der Träger der Jacke ermittelt würde. Wachmann Kontny konnte diesbezüglich allerdings keine weiterführenden Angaben machen. Zwar erinnerte er sich an eine Applikation auf einer der Jacken. Sichtlich genervt von der gesamten „Farce“ verneinte er jedoch, diese nach über einem Jahr noch einem der vermeintlichen Täter zuordnen zu können.
Im Folgenden sollten also die bereits erwähnten Fotos der Angeklagten zur Aufklärung beitragen. Der Versuch scheiterte jedoch, da sich aufgrund des kleinen Bildformats die Jacke nicht eindeutig identifizieren lasse. Die Staatsanwaltschaft will nun also prüfen lassen, ob sich die Fotos zur besseren Identifikation vergrößern lassen. Sollte einer der Angeklagten dann anhand der Jacke als „der Schläger“ ausgemacht werden können, drohe ihm nach Aussage des Staatsanwaltes eine Haftstrafe von einem Jahr, die lediglich zur Bewährung ausgesetzt werden könne, wenn „da noch etwas kommt“, so etwa ein Geständnis. Die tatsächliche Beweiskraft der Jacke bleibt jedoch fraglich, denn wie, wann und unter welchen Umständen das Blut auf die Jacke gelangt seien könnte, ist keineswegs geklärt. Bestärkt werden Zweifel an der Beweiskraft des Textils insbesondere deshalb, weil eine weiße Tasche, die ebenfalls als Beweismittel sicher gestellt wurde, im gesamten Prozess bislang aber keinerlei Erwähnung fand, ebenso Blutspuren des Wachmanns Keim trägt, während auf der Brechstange, die Keim am Kopf getroffen haben soll, keine Spuren menschlicher DNA zu finden waren. Es ist also keineswegs geklärt, wie das Blut an die Jacke gekommen sein soll.

 

Der Prozess wird nun also am 3.5. um 10:30 Uhr im Amtsgericht Braunschweig fortgesetzt.

 

Mehr Infos und Prozessberichte findet ihr unter:

http://kampagne-gegen-tierfabriken.info/solidaritaet-mit-andre-und-philipp/