Meißner Flüchtlingsheim-Brandstifter zeigen im Gericht Reue

Erstveröffentlicht: 
26.04.2016

Zwei Männer, die in einem geplanten Meißner Asylbewerberheim Feuer gelegt haben, zeigen Reue: „Es gab Ängste, was werden soll; aber das rechtfertigt das, was wir getan haben, in keinster Weise“, sagte einer der Angeklagten.

 

Dresden. Zehn Monate nach dem Brandanschlag auf ein damals noch unbewohntes Flüchtlingsheim in Meißen haben die beiden mutmaßlichen Täter vor Gericht gestanden - und Reue gezeigt. Die 38 und 41 Jahre alten Familienväter müssen sich wegen schwerer Brandstiftung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verantworten. Am Tatabend hätten sie gemeinsam gegrillt und über Asylpolitik diskutiert, schilderten sie zum Prozessauftakt am Dienstag am Landgericht Dresden. „Dann hat sich alles hochgeschaukelt“, erklärte der 38-Jährige. Sein Komplize sprach von einer spontanen Idee.

 

„Es gab Ängste, was werden soll; aber das rechtfertigt das, was wir getan haben, in keinster Weise“, sagte der 38-jährige Gerüstbauer aus Meißen. Nach dem Konsum von reichlich Alkohol hätten sie ein Benzin-Öl-Gemisch in eine Weinflasche gefüllt und seien mit Sturmhauben maskiert in das noch unbewohnte Mehrfamilienhaus eingedrungen. Ein erster Versuch scheiterte, beim zweiten Versuch hätten die Matratzen in einer Wohnung in der ersten Etage Feuer gefangen.

 

Laut Anklage nahmen die Angeklagten dabei billigend in Kauf, dass das Feuer in der Nacht zum 28. Juni 2015 auf Nachbargebäude übergreifen könnte - und Menschen zu Schaden kommen könnten. Die Staatsanwaltschaft sprach zudem von einer ausländerfeindlichen Gesinnung. Die Männer hätten verhindern wollen, dass Asylbewerber in ihre Nachbarschaft ziehen. Das räumte der 38-Jährige ein und antworte auf die Frage nach rechter Gesinnung: „Das war früher mal so, ja.“

 

Beide Männer beteuerten immer wieder, sich für ihre Tat anschließend geschämt zu haben. Laut Vorsitzender Richterin sei es dann allerdings unklar, weshalb sie am Abend des 14. August erneut in die geplante Asylbewerberunterkunft eingedrungen seien. Die Männer hatten laut Anklage versucht, Wasserhähne aufzudrehen und das Gebäude unter Wasser zu setzen - ohne Erfolg. Der Gesamtschaden betrug über 210.000 Euro.

 

Zudem sah sich die Kammer ein Video an, auf dem die beiden Angeklagten in der Brandnacht in „ausgelassener Stimmung“ singen - während die Löscharbeiten laufen. Darauf sind Parolen zu hören wie „Einer geht noch, ein Asylant geht noch rein.“ Die Vorsitzende Richterin sagte dazu: „Zerknirscht sehen Sie nicht aus.“

Die Männer sind seit dem 2. Dezember 2015 in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine Haftstrafe zwischen einem und 15 Jahren.