Klage gegen hohe Telefonkosten im Gefängnis

Knast

Kürzlich entschied das Landgericht Freiburg, dass die Haftanstalt über einen Antrag auf günstigere Telefoniekosten neu entscheiden müsse.

 

Der Sachverhalt


Seit die Hamburger Firma TELIO GmbH sich auch in deutschen Gefängnissen ausbreitet, da sie den Haftanstalten ein Rund-um-sorglos-Paket anbietet zur Abwicklung der Gefangenentelefonie, gibt es Klagen von Inhaftierten wegen deren Telefontarifen. Für Ortsgespräch sind 10 Cent/min und für Ferngespräche 20 Cent/min zu zahlen; Anrufe auf einem Handy fallen mit 69 Cent/min zu Buche und Telefonate ins Ausland übersteigen vielfach die 1 Euro/min Grenze.

In einem wegweisenden Beschluss im Jahr 2014 hat das LG Stendal

·         Forum-Strafvollzug.de: LG Stendal v 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179-13.pdf 

·         Antwort auf die Kleine Anfrage 4332 vom 26. Januar 2016 


entschieden, dass die Anstalt dort verpflichtet sei, neu über den Antrag des dort Inhaftierten zu befinden, was eine günstigere Telefonie-Möglichkeit angehe. Die Kammer hatte ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Firma TELIO GmbH mit einer überdurchschnittlich hohen Gewinnspanne kalkuliere und es zudem günstigere Anbieter gebe.

Dieser Entscheidung hat sich am 11.04.2016 (Az.: 13 StVK 550/14) das Landgericht Freiburg vollinhaltlich angeschlossen.

Bezüglich des Inhalts verweise ich auf die angehängte PDF-Datei. Dem Beschluss lässt sich die latent zynische Auffassung der Haftanstalt entnehmen, ihr sei nicht bekannt, was denn bitteschön „marktgerechte Preise“ darstellten sollten und im Übrigen sei ich auch nicht bedürftig.


Die Entscheidung


Das Landgericht stellte fest, dass die JVA am Antrag auf ein preisgünstigere Telefonie-Möglichkeit vorbei argumentiert habe und die Anstalt verpflichtet sei, die wirtschaftlichen Interessen der Gefangenen und Verwahrten zu berücksichtigen, wenn sie Aufträge an Firmen vergebe. Hier beruft sich die Kammer auch auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.


Die Zivilklage


Beim Landgericht Karlsruhe ist seit 2014 ein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig (Az. 2 0 489/14) in welchem Schadenersatz für unzureichende Haftbedingungen in der Freiburger Sicherungsverwahrung geltend gemacht wird bzw. PKH für eine dann zu erhebende Zivilklage. Einer der Klagepunkte wird die Kosten für die Telefonie darstellen, denn nach Ansicht von Inhaftierten und auch Rechtsanwälten könnte Anstaltspersonal amtspflichtwidrig (vgl. § 839 BGB) dadurch handeln, dass sie einen zu teuren Anbieter auswählt haben.
Konkret wird die Differenz zwischen dem von Telio verlangten und einem günstigeren Preis als materieller Schadenersatz geltend gemacht.


Die weiteren Aussichten


Nunmehr hat die JVA Freiburg drei Monate Zeit neu zu entscheiden. Es steht zu erwarten, dass sie erneut den Antrag auf günstigere Telefoniemöglichkeit ablehnt, so dass dann erneut vor dem Landgericht Freiburg auf gerichtliche Entscheidung angetragen werden muss. Denn der JVA-Vertreter zeichnete sich in den letzten Jahren nicht dadurch aus, dass er auf gerichtliche Entscheidungen mit Einsicht gehandelt hätte; seine Auffassung ist: Juristen können unterschiedlicher Meinung sein und die meine ist eine andere als die des Gerichts.

Für Gefängnisinsassen ist eine solche Einstellung eines Anstaltsvertreters nichts Neues; in der Literatur ist sie bekannt als „Renitenz von Vollzugsbehörden“ (vgl. Feest/Lesting, „Contempt of Court – Zur Wiederkehr des Thema der renitenten Strafvollzugsbehörden“, in: FS für Ulrich Eisenberg zum 70. Geburtstag, 2009, Seite 675 ff., erschienen im C. H. Beck-Verlag).

Nur wer über eine lange Haftstrafe und viel Ausdauer verfügt gelangt, vielleicht, eines Tages zu einem für ihn/sie günstigen Ergebnis.

In der JVA Freiburg freilich sterben so viele Sicherungsverwahrte (vgl. Badische Zeitung, Todesfälle im Gefängnis: Sind die Zustände schuld?), dass man die Befürchtung hegen muss, vor einer endgültigen Entscheidung verstorben zu sein.

 

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg
freedomforthomas.wordpress.com